Informationen nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei Erhebung personenbezogener Daten
Verantwortliche/r (Fachbereich/Bereich/Abteilung, Anrede, Name, Funktion, Telefon, Email) | Bundesstadt Bonn Die Oberbürgermeisterin Bürgerdienste Ausländeramt Telefon: 0228 - 776000 E-Mail: auslaenderamtbonnde |
Datenschutzbeauftragte/r (Anrede, Name, Telefon, E-Mail; Postanschrift bei externer/-m DSB) | Bundesstadt Bonn |
Zweck/e der Datenverarbeitung (Nennung der Hauptaufgaben; z.B. Erteilung und Entzug von Fahrerlaubnissen) | Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländerinnen und Ausländern unter Berücksichtigung der Aufnahme- und Integrationsfähigkeit sowie der wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland; Mitwirkung im Rahmen der humanitären Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland; Umsetzung der landes- und bundesrechtlichen Regelungen zu Einreise, Aufenthalt, Erwerbstätigkeit und Integration von Ausländerinnen und Ausländern; Durchführung von Verwaltungsverfahren nach dem Staatsangehörigkeitsrecht.
Aufgaben u. a.:
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Wesentliche Rechtsgrundlage/n (sowohl materiell-rechtlich wie auch verfahrens- und datenschutzrechtlich) |
Im Übrigen gelten, soweit spezialgesetzlich nichts anderes geregelt ist, die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSG NRW), der Strafprozessordnung (StPO) und des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OwiG) sowie sonstiger zur Aufgabenerfüllung der Ausländerbehörde erforderlichen landes- und bundesgesetzlichen Bestimmungen. |
Empfänger und Kategorien von Empfängern der Daten (im Regelfall) | Die Datenübermittlung kann im Einzelfall an folgende Stellen erfolgen:
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Dauer der Speicherung und Aufbewahrungsfristen (aus rechtlichen Bestimmungen wie z.B. Kassen-, Handels-, Steuerrecht oder KGSt-Empfehlungen) | Die Dauer der Datenspeicherung ist abhängig vom jeweiligen Zweck der Datenerhebung. Grundsätzlich gilt eine Aufbewahrungszeit von zehn Jahren für Ausländerakten nach Beendigung des Aufenthaltes im Bundesgebiet, sofern es sich nicht um Vorgänge handelt, die eine abweichende Aufbewahrungsfrist erfordern – bspw. in Fällen der Ausweisung oder Abschiebung. Die Speicher- bzw. Aufbewahrungsfrist von Einbürgerungsakten beträgt 30 Jahre. |
Rechte der betroffenen Person (allgemeine Aufzählung, Voraussetzungen) | Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:
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Zuständige Aufsichtsbehörde (Bezeichnung, Postanschrift, Telefon, E-Mail, Homepage) | Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Telefon 0211 – 384 24-0 |