Informationen nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei Erhebung personenbezogener Daten
Verantwortliche/r (Fachbereich/Bereich/Abteilung, Anrede, Name, Funktion, Telefon, Email) | Bundesstadt Bonn Die Oberbürgermeisterin Amt für Soziales und Wohnen Betreuungsbehörde für Volljährige Telefon: 0228 77 48 25 E-Mail: sozialamtbonnde |
Datenschutzbeauftragte/r (Anrede, Name, Telefon, E-Mail; Postanschrift bei externer/-m DSB) | Bundesstadt Bonn |
Zweck/e der Datenverarbeitung (Nennung der Hauptaufgaben; z.B. Erteilung und Entzug von Fahrerlaubnissen) | Die Betreuungsbehörde im Amt für Soziales und Wohnen verarbeitet Daten zum Zwecke der Erledigung ihrer gesetzlichen Aufgaben. Dies schließt die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten der recht- und zweckmäßigen Erfüllung der dem Sachgebiet Betreuungsbehörde obliegenden Mitwirkung im Rahmen der Entscheidung des Amtsgerichts/ Betreuungsgerichts über die Bestellung eines Betreuers ein. Zudem verarbeitet und speichert die Betreuungsbehörde als am Geschäftssitz des beruflichen Betreuers zuständige Stammbehörde die für dessen |
Wesentliche Rechtsgrundlage/n (sowohl materiell-rechtlich wie auch verfahrens- und datenschutzrechtlich) | Die Datenverarbeitung stützt sich insbesondere auf Art. 6 Abs. 1 lit. c) und e) DS-GVO sowie dem Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) in Verbindung mit den einschlägigen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetz-buches (BGB), des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) und des Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG) i.V.m. der Betreuerregistrierungs-verordnung (BtRegV) in der jeweils gültigen Fassung. Darüber hinaus ist gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO eine Datenverarbeitung auch zulässig, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung erteilt hat. Werden Daten auf der Grundlage einer Einwilligung der betroffenen Person verarbeitet, kann die Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt davon unberührt. |
Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten (z.B. Vor- und Zuname, Anschrift) | Von der Betreuungsbehörde / Stammbehörde im Amt für Soziales und Wohnen werden im Rahmen der im Zweck genannten Aufgaben insbesondere folgende Datenkategorien verarbeitet: a) Persönliche Daten / Kontaktdaten: Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Fax-Nummer, ggf. Vereinsadresse. b) Daten zu Vorstrafen und wirtschaftlichen Verhältnissen: Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis nach § 882b Zivilprozessordnung (ZPO), Auskunft über Eintragungen im Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregister (BZRG). c) Zusätzliche Daten für das Registrierungsverfahren: Zur beruflichen Qualifikation u Ausbildung, Erklärung zu Insolvenz-, Straf- oder Ermittlungsverfahren, zur Büroorganisation, zu den aktuell geführten Betreuungen, zur Berufshaftpflichtversicherung für berufliche Betreuer. |
Empfänger und Kategorien von Empfängern der Daten (im Regelfall) | Die oben genannten Kategorien personenbezogener Daten können zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung an Dritte übermittelt werden. Hierbei handelt es sich um:
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Dauer der Speicherung und Aufbewahrungsfristen (aus rechtlichen Bestimmungen wie z.B. Kassen-, Handels-, Steuerrecht oder KGSt-Empfehlungen) | Die in der Betreuungsbehörde / Stammbehörde verarbeiteten Daten werden nur so lange aufbewahrt, wie dies zur gesetzlichen Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Hierfür gelten spezialgesetzliche Regelungen nach dem BtOG und der BtRegV: Folgende Akten und elektronische Akten sind für einen Zeitraum von zehn Jahren nach der Beendigung des Verfahrens aufzubewahren:
Hinsichtlich einer weiteren Aufbewahrung sind zudem die allgemeinen Vorschriften des DSG NRW in Verbindung mit dem Gesetz über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts im Lande Nordrhein-Westfalen (Archivgesetz Nordrhein-Westfalen – ArchivG NRW) zu beachten, aus denen sich Verpflichtungen zur Aufbewahrung ergeben. |
Herkunft der Daten (möglichst genaue Quelle) | Personenbezogene Daten sind grundsätzlich bei dem/der Betroffenen zu erheben. Die Betreuungsbehörde / Stammbehörde kann unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen personenbezogene Daten auch bei anderen öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen oder Personen erheben, z.B. bei:
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Rechte der betroffenen Person (allgemeine Aufzählung, Voraussetzungen) | Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:
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Zuständige Aufsichtsbehörde (Bezeichnung, Postanschrift, Telefon, E-Mail, Homepage) | Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Telefon 0211 – 384 24-0 |