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Bundesstadt Bonn

Bonn-Ausweis

Informationen nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei Erhebung personenbezogener Daten

Verantwortliche/r
(Fachbereich/Bereich/Abteilung, Anrede, Name, Funktion, Telefon, Email)
Bundesstadt Bonn
Die Oberbürgermeisterin
Amt für Soziales und Wohnen
Telefon: 0228 - 774825
E-Mail:  sozialamtbonnde
Datenschutzbeauftragte/r
(Anrede, Name, Telefon, E-Mail; Postanschrift bei externer/-m DSB)

Bundesstadt Bonn
Die Oberbürgermeisterin
Datenschutzbeauftragter
Bertha-von-Suttner-Platz 2-4
53111 Bonn
Telefon: 0228 - 77 34 65
E-Mail:  datenschutzbeauftragterbonnde

Zweck/e der Datenverarbeitung
(Nennung der Hauptaufgaben; z.B. Erteilung und Entzug von Fahrerlaubnissen)

Der Fachbereich „Wirtschaftliche Hilfen: Bonn-Ausweis“ des Amtes für Soziales und Wohnen verarbeitet Daten zum Zwecke seiner gesetzlichen Aufgabenerledigung nach den geltenden Rechtsvorschriften. Hierzu zählen auch die durch den Rat der Bundesstadt Bonn beschlossenen Richtlinien für die Ausstellung des Bonn-Ausweises. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten auch zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch und zu Statistikzwecken verarbeitet. Dasselbe gilt für die Ausstellung von Bescheinigungen.

Wesentliche Rechtsgrundlage/n
(sowohl materiell-rechtlich wie auch verfahrens- und datenschutzrechtlich)

Die Datenverarbeitung stützt sich inhaltlich auf die genannten durch den Rat der Bundesstadt Bonn beschlossenen Richtlinien für den Bonn-Ausweis in der jeweils geltenden Fassung. Datenschutzrechtlich erfolgt die Datenverarbeitung insbesondere im Rahmen des Art. 6 Abs. 1 lit. c) und e) DS-GVO in Verbindung mit § 67 ff. SGB X.

Darüber hinaus ist gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO eine Datenverarbeitung auch zulässig, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung erteilt hat.

Werden Daten auf der Grundlage einer Einwilligung der betroffenen Person verarbeitet, kann die Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt davon unberührt.
Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten
(z.B. Vor- und Zuname, Anschrift)

Insbesondere folgende Datenkategorien werden von der Fachstelle Bonn-Ausweis im Amt für Soziales und Wohnen verarbeitet:


a) Kontaktdaten, z. B:

Aktenzeichen, Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Telefonnummer (freiwillige Angabe), E-Mail-Adresse (freiwillige Angabe), Familienstand, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Renten-/Sozialversicherungsnummer, Bankverbindung.


b
) Daten zur Leistungsgewährung, z. B.:
Einkommensnachweise, Vermögensnachweise, Leistungszeitraum, -höhe, -art, Bedarfe der Unterkunft und Heizung, Daten zu Unterhaltsansprüchen/Regressansprüchen, Daten zu Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Daten zur Dauer und Beendigung evtl. Beschäftigungsverhältnisse, Vollstreckungsdaten, Daten zum Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG).
Empfänger und Kategorien von Empfängern der Daten
(im Regelfall)

Die in Ziffer 4 genannten Datenkategorien können zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung an Dritte übermittelt werden wie beispielsweise:

  • Andere Sozialleistungsträger (z.B. Deutsche Rentenversicherung, Krankenversicherungen)
  • Finanzämter,
  • Zollbehörden,
  • Strafverfolgungsbehörden und Behörden der Gefahrenabwehr (z.B. Polizei, Staatsanwaltschaft, Verfassungsschutz),
  • Gerichte,
  • Arbeitgeber,
  • Ausbildungsbetriebe,
  • Maßnahme-/Bildungsträger,
  • andere Dritte wie z.B. kommunale Ämter, Kfz-Zulassungsstelle, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundeszentralamt für Steuern, Bundesrechnungshof, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge,
Auftragsverarbeiter (IT-Dienstleister), Vermieter (wenn an diesen direkt gezahlt wird), Energieversorger (wenn an diesen direkt gezahlt wird), Schuldnerberatung (nur mit Einwilligung des/der Betroffenen), Suchtberatung (nur mit Einwilligung des/der Betroffenen), psychosoziale Betreuung (nur mit Einwilligung des/der Betroffenen).
Dauer der Speicherung und Aufbewahrungsfristen
(aus rechtlichen Bestimmungen wie z.B. Kassen-, Handels-, Steuerrecht oder KGSt-Empfehlungen)

Für Daten zur Inanspruchnahme von Geld- und Sachleistungen des Bonn-Ausweises besteht eine Speicherfrist von 6 Jahren nach Beendigung des Falles. Ein Fall ist in diesem Zusammenhang beendet, wenn die Hilfebedürftigkeit weggefallen ist oder aus anderen Gründen kein Anspruch mehr auf Leistungen besteht, es sei denn, es werden besondere Förderleistungen gewährt oder Rechtsstreitigkeiten sind nicht abgeschlossen. Die Frist von 10 Jahren beruht auf der gesetzlichen Möglichkeit der Rückforderung von Leistungen, wenn in diesem Zeitraum bekannt wird, dass Leistungen zu Unrecht gewährt wurden.

 

Ist eine Forderung des Amtes für Soziales und Wohnen (Rückforderung/ Erstattungsbescheid/ Darlehen) noch offen, werden die Daten gemäß den Vorschriften der Zivilprozessordnung und des Bürgerlichen Gesetzbuches 30 Jahre lang aufbewahrt, weil erst dann die Ansprüche verjähren. Die Berechnung der Frist erfolgt je nach Vollstreckungsversuch.
Herkunft der Daten
(möglichst genaue Quelle)

Das Amt für Soziales und Wohnen kann unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen personenbezogene Daten auch bei anderen öffentlichen und nicht öffentlichen Stellen oder Personen erheben. Dies können z.B. andere Sozialleistungsträger, Arbeitgeber, Ausbildungsbetriebe, Maßnahme-/Bildungsträger etc. sein.

Darüber hinaus können personenbezogene Daten auch aus öffentlichen Quellen bezogen werden wie z.B. Internet, Melderegister, Handelsregister, Grundbuchämter usw.
Rechte der betroffenen Person
(allgemeine Aufzählung, Voraussetzungen)

Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten
  • Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten
  • Recht auf Löschung oder Einschränkung der Datenverarbeitung
  • Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung wegen besonderer Umstände
  • Recht auf Beschwerde an die Aufsichtsbehörde wegen Datenschutzverstößen
Zuständige Aufsichtsbehörde
(Bezeichnung, Postanschrift, Telefon, E-Mail, Homepage)

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2-4
40213 Düsseldorf

Telefon 0211 – 384 24-0
Fax 0211 – 384 24-10
E-Mail  poststelleldi.nrwde

Internet  www.ldi.nrw.de (Öffnet in einem neuen Tab)