Für Einzelgäste
Stand: März 2022
- Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen der Bonn-Information und den Teilnehmenden an Bonn-Touren für Einzelgäste zu festen Terminen.
- Die Reservierung von Stadtrundgängen und –rundfahrten durch die Kunden kann sowohl mündlich als auch schriftlich bei der Bonn-Information erfolgen. Grundlage des Angebots sind die Tourenbeschreibungen und die hier angegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung zur Reservierung an die Bonn-Information zustande, die keiner Form bedarf. Dies hat zur Folge, dass neben schriftlichen auch mündliche, telefonische und elektronische Bestätigungen rechtsverbindlich sind. Nicht abgeholte reservierte Tickets werden der Bestellerin oder dem Besteller in Rechnung gestellt.
- Für Tour A 1 gelten abweichende Bedingungen des Anbietenden.
- Die Bonn-Information verpflichtet sich, Führungen bei jedem Wetter durchzuführen, sofern die Sicherheit der Teilnehmenden nicht gefährdet erscheint. Die Entscheidung, ob eine Gefährdung vorliegt oder nicht, und somit ob eine Saisontour stattfindet oder nicht, fällt die beauftragte Gästeführerin oder der beauftragte Gästeführer vor Ort.
- Die Anreise zum vereinbarten Termin und Treffpunkt liegt allein in der Verantwortung der Kundin oder des Kunden. Die Bonn-Touren für Einzelgäste beginnen zu den durch die Bonn-Information veröffentlichten Zeiten.
- Grundsätzlich kann bei Stadtrundfahrten und -rundgängen keine exakte Einhaltung der Route und des Ablaufs garantiert werden. Streckenänderungen sowie die Umstellung von Programmpunkten sind aus sachlichen Gründen (z.B. Staus oder Baustellen) ausdrücklich vorbehalten. Ebenso kann es aus sachlichen Gründen erforderlich werden, einzelne Programm- oder Besichtigungspunkte durch andere zu ersetzen. Eintretende Gefährdungen können zum vorzeitigen Abbruch einer Tour führen.
- Der Umtausch oder eine Kostenerstattung von Tickets ist nur in schwerwiegenden Einzelfällen möglich (z.B. bei kurzfristiger Erkrankung unter Vorlage eines ärztlichen Attestes). Die Bonn-Information behält sich die Entscheidung über den Umtausch oder eine Erstattung von Tickets vor.
- Fällt eine Führung aus, werden die Kosten für die Tickets per Banküberweisung durch die Stadtkasse der Stadt Bonn beglichen.
- Ermäßigte Preise gelten für Kinder und Jugendliche ab 12 bis unter 18 Jahren, Studierende, Inhaber*innen des Bonn Ausweises und Personen mit Beeinträchtigungen unter Vorlage des entsprechenden Ausweises. Die Teilnahme von Kindern unter 12 Jahren ist kostenlos. Sollte eine Person mit Beeinträchtigung Anrecht auf eine Begleitperson haben, ist die Teilnahme der Begleitperson an den Führungen kostenlos.
- Die vertragliche Haftung der Bonn-Information für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist gegenüber der Kundin oder des Kunden auf den dreifachen Leistungsgesamtpreis beschränkt, soweit der Schaden durch die Bonn-Information weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, oder soweit die Bonn-Information für eine teilnehmende Person entstandenen Schaden alleine wegen des Verschuldens eines/einer bestellten Erfüllungsgehilfen bzw. Erfüllungsgehilfin verantwortlich ist. Die Bonn-Information haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die zusätzlich zu ihren ausgeschriebenen Leistungen für den Gast erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.
- Es gilt jederzeit das aktuelle Sicherheits-, Abstands- und Hygienekonzept der Bonn-Information.
- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vertragsbedingungen zur Folge. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
- Gerichtsstand ist Bonn.
Für Gruppen
Stand: 2018
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen regeln das Rechtsverhältnis für Gästeführungen zwischen Besteller und Gästeführer*in.
1. Vertragsschluss
Vertragspartner sind der Besteller und der Gästeführer bzw. die Gästeführerin (im folgenden einheitlich Gästeführer genannt). Nach einer schriftlichen, telefonischen oder elektronischen Anfrage erhält der Besteller nach Zustimmung des Gästeführers durch den Vermittler eine schriftliche Bestätigung seiner Anfrage mit den wesentlichen Vertragsinhalten, eine aktuelle Preisliste sowie diese Geschäftsbedingungen übersandt. Mit Rücksendung der vom Besteller unterschriebenen Bestätigung an den Vermittler kommt der Vertrag zwischen dem Besteller und dem Gästeführer zustande. Sofern der Besteller danach Änderungen oder Ergänzungen der vereinbarten Leistung wünscht, so hat er dies umgehend direkt über den Vermittler oder mit dem Gästeführer zu vereinbaren. Entsprechende Wünsche leitet der Vermittler an den Gästeführer weiter und beantwortet sie in dessen Auftrag. In diesen Fällen können Mehrkosten entstehen (siehe Preisliste).
2. Preise
Es gelten die Preise der zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Preisliste.
3. Zahlungsmodalitäten
Das Honorar für die Stadtführung ist spätestens am Ende der Führung in bar gegen Quittung an den Gästeführer zu entrichten. Bei Rechnungsstellung und bei Auslandsüberweisungen fallen Zuschläge entsprechend der aktuellen Preisliste an.
Liegt der Wohn- oder Geschäftssitz des Bestellers im Ausland, ist der Besteller auf Verlangen des Gästeführers/in verpflichtet, das Honorar vor der Gästeführung auf das Konto des Gästeführers zu überweisen. Der Besteller hat dafür Sorge zu tragen, dass das Honorar mindestens drei Werktage vor dem Tag der Gästeführung auf dem Konto eingeht. Bei nicht rechtzeitigem Zahlungseingang ist der Besteller verpflichtet, den Gästeführer am Tag der Führung in bar zu bezahlen, andernfalls ist der Gästeführer berechtigt, die Leistung zu verweigern.
Eintrittsgelder, Parkgebühren, Kosten des öffentlichen Nahverkehrs und andere für die Gruppe und den Gästeführer anfallende Kosten sind im Gästeführerhonorar nicht enthalten und sind durch den Besteller an den Leistungserbringer zu bezahlen. Der Gästeführer ist berechtigt, für jede Mahnung pauschalisierte Mahngebühren i.H.v. 10,00 Euro zu verlangen. Dem Besteller bleibt der Nachweis gestattet, dass ein geringerer oder kein Schaden eingetreten ist.
4. Teilnehmendenzahl
Die maximale Teilnehmendenzahl bei einer Fußführung beträgt 25 Personen. Bei speziellen Themenführungen kann sich die zulässige maximale Anzahl verringern. Bei Überschreitung der Gruppengröße ist die Beauftragung eines weiteren Gästeführenden erforderlich.
5. Verspätungen
Bei Verspätungen der Gäste wartet der Gästeführer 30 Minuten am vereinbarten Treffpunkt. Bei Verspätungen der Gäste besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Führung oder Reduzierung des Preises. Vereinbaren Besteller und Gästeführer vor Ort eine Verlängerung der Führung, so erhöht sich das Honorar um den Preis je Verlängerungsstunde laut aktueller Preisliste. Verspätungen hat der Besteller schnellstmöglich dem Gästeführer unter dessen Mobilfunknummer mitzuteilen. Bei Verspätung des Gästeführers kann der Besteller nach Ablauf von 15 Minuten nach der vereinbarten Zeit den Vermittler bitten, einen anderen Gästeführer zu vermitteln. In diesem Fall besteht kein Honoraranspruch des ursprünglich vermittelten Gästeführers.
6. Stornierung
Die Stornierung einer Tour nach Vertragsabschluss ist in schriftlicher Form an die Bonn-Information als Vermittler zu richten. Eine kostenlose Stornierung ist bis einschließlich 14 Kalendertage vor dem Tag der Führung möglich. Wird eine bestellte Gästeführung weniger als 14 Kalendertage bis einen Tag vor dem Termin der Führung storniert, sind 70 Prozent des Gästeführerhonorars zu zahlen.
Bei einer Stornierung am Tag der Führung oder bei Nichterscheinen wird das gesamte Honorar fällig.
7. Sorgfaltspflichten des Bestellers und Gastes
Die Teilnahme an den Führungen erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Die Gäste sind insbesondere für die Einhaltung der Verkehrsregeln selbst verantwortlich. Bei der Teilnahme Minderjähriger wird keine Aufsichtspflicht übernommen. Diese verbleibt bei den Eltern, den gesetzlichen Vertretern oder den Begleitpersonen.
Bei Stadtrundfahrten, bei denen die Gruppe mit eigenem Bus anreist, ist vom Besteller dafür Sorge zu tragen, dass ein Sitzplatz mit Anschnallmöglichkeit sowie ein Mikrofon für den Gästeführer vorhanden sind und dem Busfahrer genügend Lenkzeit für die Durchführung der Stadtrundfahrt zur Verfügung steht. Ist keine Anschnallmöglichkeit vorhanden, ist der Gästeführer berechtigt, die Durchführung der Stadtrundfahrt zu verweigern. Gleiches gilt, wenn kein Mikrofon vorhanden ist. Unabhängig davon bleibt der Honoraranspruch des Gästeführers bestehen.
8. Haftung des Gästeführers
Der Gästeführer haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch ihn selbst oder seinem Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftungsbegrenzung nach Satz 1 gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Gästeführers oder einer fahrlässigen Pflichtverletzung seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Gästeführers beruhen. Die Haftungsbegrenzung nach Satz 1 gilt auch nicht für solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung ist in den Fällen des Satzes 3 jedoch auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden begrenzt.
9. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis des Bestellers und des Gästeführers findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung, es sei denn, dass vorrangig und zwingend internationale oder europäische Vorschriften anzuwenden sind. Ist der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für Klagen des Gästeführers, insbesondere auf Schadensersatz oder auf Zahlung des vereinbarten Honorars, Bonn; gleiches gilt für Klagen des Bestellers.
10. Schlussbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vertragsbedingungen zur Folge. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten in diesem Fall die gesetzlichen Vorschriften. Anders lautende Bedingungen des Bestellers gelten nicht, soweit sie nicht in der Bestellung schriftlich vereinbart wurden. Bild- und Tonaufnahmen des Gästeführers sowie Mitschnitte des Führungsinhalts sind nicht gestattet.
Für die Vermittlung von Gästeführungen
Stand: Januar 2021
- Die Bonn-Information vermittelt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns Gästeführerinnen und Gästeführer an interessierte Einzelgäste und Gruppen. Vertragspartner sind die Bestellerin oder der Besteller, sowie die eingesetzte Gästeführerin oder der Gästeführer. Die Vertragsbeziehungen zwischen der Bonn-Information und der Bestellerin oder dem Besteller regeln sich gemäß den nachfolgenden Punkten.
- Die Bestellerin oder der Besteller erkennt diese Bedingungen mit der Auftragserteilung an die Gästeführerin oder an den Gästeführer an.
- Änderungen, Ergänzungen und Stornierungen, in bestimmten Fällen gegen Zusatzgebühr, nimmt die Bonn-Information als Vermittler entgegen und beantwortet diese im Auftrag und nach Bestätigung der Gästeführerin oder des Gästeführers.
- Ist die Gästeführerin oder der Gästeführer oder ein Vertreter nicht spätestens 15 Minuten nach dem vereinbarten Führungstermin am Treffpunkt erschienen, bemüht sich die Bonn-Information innerhalb der aktuellen Bürozeiten, kurzfristig eine andere Gästeführerin oder einen anderen Gästeführer zu vermitteln.
- Die Bonn-Information haftet für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, lediglich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen eines Vermittlers, bei eigenem vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder eines ihrer Erfüllungsgehilfen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Bonn-Information haftet nicht für Leistungen der Gästeführerin oder des Gästeführers oder Dritter, die im Rahmen einer Stadtführung oder Stadtrundfahrt erbracht werden (z.B. Führungen in Museen, Kirchen, Sehenswürdigkeiten und so weiter).
- Es gilt jederzeit das aktuelle Sicherheits-, Abstands- und Hygienekonzept der Bonn-Information. Wir behalten uns vor, die erlaubte maximale Personenanzahl jeder Tour situationsbedingt abzuändern.
- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vertragsbedingungen zur Folge. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten in diesem Fall die gesetzlichen Vorschriften.
- Gerichtsstand ist Bonn.