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Bundesstadt Bonn

Durchführung der Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz (Umgang mit Lebensmitteln) und Erteilung entsprechender Bescheinigungen

Informationen nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei Erhebung personenbezogener Daten

Verantwortliche/r
(Fachbereich/Bereich/Abteilung, Anrede, Name, Funktion, Telefon, Email)
Bundesstadt Bonn
Die Oberbürgermeisterin
Gesundheitsamt
Telefon: 0228 - 77 39 83
E-Mail:  Amtsleitung.Amt53bonnde
Datenschutzbeauftragte/r
(Anrede, Name, Telefon, E-Mail; Postanschrift bei externer/-m DSB)

Bundesstadt Bonn
Die Oberbürgermeisterin
Datenschutzbeauftragter
Bertha-von-Suttner-Platz 2-4
53111 Bonn
Telefon: 0228 - 77 34 65
E-Mail:  datenschutzbeauftragterbonnde

Zweck/e der Datenverarbeitung
(Nennung der Hauptaufgaben; z.B. Erteilung und Entzug von Fahrerlaubnissen)
Durchführung der Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz (Umgang mit Lebensmitteln) und Erteilung entsprechender Bescheinigungen
Wesentliche Rechtsgrundlage/n
(sowohl materiell-rechtlich wie auch verfahrens- und datenschutzrechtlich)
Art. 6 Abs. 1 lit c, e) DSGVO i. V. m. § 43 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG).
Empfänger und Kategorien von Empfängern der Daten
(im Regelfall)

Kategorien: Personenstammdaten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Staats-angehörigkeit), Adressdaten, Kontaktdaten, Beruf, Arbeitsstätte

Empfänger: Mitarbeitende des Gesundheitsamtes, die an der Durchführung der Belehrungen und Erstellung der Bescheinigungen beteiligt sind
Dauer der Speicherung und Aufbewahrungsfristen
(aus rechtlichen Bestimmungen wie z.B. Kassen-, Handels-, Steuerrecht oder KGSt-Empfehlungen)
Das Gesundheitsamt verarbeitet und speichert die personenbezogenen Daten im erforderlichen Rahmen für die Dauer der Bearbeitung. Nach Ab-schluss der Bearbeitung bleiben die durch das Gesundheitsamt erhobenen Daten soweit erforderlich nach den gesetzlichen Aufbewahrungs- und Doku-mentationspflichten gespeichert. Zeugnisse über die Belehrung nach Infek-tionsschutzgesetz sind 10 Jahre lang aufzubewahren.
Rechte der betroffenen Person
(allgemeine Aufzählung, Voraussetzungen)

Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten
  • Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten
  • Recht auf Löschung oder Einschränkung der Datenverarbeitung
  • Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung wegen besonderer Umstände
  • Recht auf Beschwerde an die Aufsichtsbehörde wegen Datenschutzverstößen
Zuständige Aufsichtsbehörde
(Bezeichnung, Postanschrift, Telefon, E-Mail, Homepage)

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2-4
40213 Düsseldorf

Telefon 0211 – 384 24-0
Fax 0211 – 384 24-10
E-Mail  poststelleldi.nrwde

Internet  www.ldi.nrw.de (Öffnet in einem neuen Tab)