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Zweck/e der Datenverarbeitung (Nennung der Hauptaufgaben; z.B. Erteilung und Entzug von Fahrerlaubnissen)
Durchführung von Beratungsgesprächen im Rahmen einer Jitsi-Meet-Videokonferenz ("Livesitzung")
Bei Bedarf werden im Rahmen der Videokonferenz Daten erhoben, Anträge ausgefüllt, Briefe gemeinsam entwickelt, um diese an Dritte weiterzuleiten. Dafür ist zusätzlich eine Schweigepflichtentbindungserklärung erforderlich, die Sie gesondert zur Unterschrift vorgelegt bekommen.
Wesentliche Rechtsgrundlage/n (sowohl materiell-rechtlich wie auch verfahrens- und datenschutzrechtlich)
Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a, c, e und Art. 9 Abs. 1 lit. b, h, i DSGVO, § 3 Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW) i. V. m. dem Gesundheitsdatenschutzgesetz NRW (GDSG NRW), Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst NRW (ÖGDG NRW), Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten NRW (PsychKG NRW), Sozialgesetzbuch VIII, Sozialgesetzbuch IX, § 11 Sozialgesetzbuch XII (SGB XII), Bundesbeamtengesetz (BBG), Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen (LBG NRW), Beihilfeverordnung NRW, Kinderbildungsgesetz (KiBiz), Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz - ProstSchG), Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz - § 20 Abs. 8 ff. IfSG) und anderen.
Empfänger und Kategorien von Empfängern der Daten (im Regelfall)
Da es sich um eine "Livesitzung" handelt, werden im Rahmen der Videoberatung keine Daten gespeichert. Dementsprechend werden keine Daten weitergegeben.
Generell unterliegen die Mitarbeitenden des Sozialpsychiatrischen Dienstes der Schweigepflicht, wie auch Ärzte oder Rechtsanwälte. Falls - bei Bedarf und mit Ihnen abgestimmt - Daten weitergegeben werden, wird dies von Ihnen für den konkreten Einzelfall durch eine Schweigepflichtentbindung erlaubt (z. B. bei Kontakt mit Ärzten).
Dauer der Speicherung und Aufbewahrungsfristen (aus rechtlichen Bestimmungen wie z.B. Kassen-, Handels-, Steuerrecht oder KGSt-Empfehlungen)
Die Daten im Rahmen der Videokonferenz werden nur für die Dauer der Konferenz (Livesitzung) verarbeitet. Nach Beendigung der Sitzung wird der Raumname und die IP-Adresse gespeichert und nach 90 Tagen gelöscht.
Etwaige, bei Gelegenheit der Videokonferenz separat erhobene Daten, abgestimmte Briefe und Anträge werden nach den Empfehlungen der KGSt und soweit erforderlich den gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten gespeichert. Die vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung und Dokumentation betragen bis zu 30 Jahre.
Rechte der betroffenen Person (allgemeine Aufzählung, Voraussetzungen)
Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:
Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten
Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten
Recht auf Löschung oder Einschränkung der Datenverarbeitung
Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung wegen besonderer Umstände
Recht auf Beschwerde an die Aufsichtsbehörde wegen Datenschutzverstößen