Informationen nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei Erhebung personenbezogener Daten
Verantwortliche/r (Fachbereich/Bereich/Abteilung, Anrede, Name, Funktion, Telefon, Email) | Bundesstadt Bonn Die Oberbürgermeisterin Gesundheitsamt Infektionsschutz und Umwelthygiene Telefon: 0228 77 3983 E-Mail: amtsleitung.amt53bonnde |
Datenschutzbeauftragte/r (Anrede, Name, Telefon, E-Mail; Postanschrift bei externer/-m DSB) | Bundesstadt Bonn |
Zweck/e der Datenverarbeitung (Nennung der Hauptaufgaben; z.B. Erteilung und Entzug von Fahrerlaubnissen) | Durchführungen von Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten (§ 9 ÖGDG NRW), der Hygieneüberwachung (§ 17 ÖGDG NRW) und der Umweltmedizin (§ 10 ÖGDG NRW), insbesondere: - Kontaktierung, Erfassung und Nachverfolgung von Fällen, Kontakten und Ereignisteilnehmer*innen im Rahmen meldepflichtiger Krankheiten, insbesondere im Rahmen von Maserner-krankungen; Erfassung von Fällen der Nichtbefolgung der Masernimpfpflicht in Einrichtungen, - Durchführung der Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz (Umgang mit Lebensmitteln) und Erteilung entsprechender Bescheinigungen, - Kontaktierung, Erfassung und Begehung von durch das Gesundheitsamt zu überwachenden Praxen und Einrichtungen, - Durchführung von Überwachungsaufgaben nach der Trinkwasserverordnung. |
Wesentliche Rechtsgrundlage/n (sowohl materiell-rechtlich wie auch verfahrens- und datenschutzrechtlich) | Art. 6 Abs. 1 lit c, e) und Art. 9 Abs. 2 lit b, h) DSGVO i. V. m. §§ 6, 9, 10, 17 Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW), Infektionsschutzgesetz, Masernschutzgesetz, Trinkwasserverordnung und weitere Gesetze und Rechtsverordnungen. |
Empfänger und Kategorien von Empfängern der Daten (im Regelfall) | Mitarbeitende des Gesundheitsamtes und ggf. des Ordnungsamtes; extern: Auftraggeber nach gesetzlicher Grundlage, ggf. andere Gesundheitsämter bei Übertragung der Zuständigkeit. |
Dauer der Speicherung und Aufbewahrungsfristen (aus rechtlichen Bestimmungen wie z.B. Kassen-, Handels-, Steuerrecht oder KGSt-Empfehlungen) | Das Gesundheitsamt verarbeitet und speichert die personenbezogenen Daten im erforderlichen Rahmen für die Dauer der Bearbeitung. Nach Abschluss der Bearbeitung bleiben die durch das Gesundheitsamt erhobenen Daten soweit erforderlich nach den gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten gespeichert. Zeugnisse über die Belehrung nach Infektionsschutzgesetz sind 10 Jahre lang aufzubewahren. Unterlagen zu Praxisbegehungen sind während des Bestehens der Praxis und für einen Zeitraum von 10 Jahren nach deren Schließung aufzubewahren. Die Daten der Nachverfolgung ansteckender Krankheiten werden bei positiven Fällen am 01.01. des 10. Folgejahres nach letzter Bearbeitung des Falles gelöscht, bei Kontaktpersonen am 01.01. des 2. Folgejahres nach Abschluss. |
Rechte der betroffenen Person (allgemeine Aufzählung, Voraussetzungen) | Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:
|
Zuständige Aufsichtsbehörde (Bezeichnung, Postanschrift, Telefon, E-Mail, Homepage) | Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Telefon 0211 – 384 24-0 |