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Bundesstadt Bonn

Kinder- und Jugendärztlicher Dienst-Untersuchung Volljähriger

Informationen nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei Erhebung personenbezogener Daten

Verantwortliche/r
(Fachbereich/Bereich/Abteilung, Anrede, Name, Funktion, Telefon, Email)
Bundesstadt Bonn
Die Oberbürgermeisterin
Gesundheitsamt
Kinder- und Jugendärztlicher Dienst, Jugendzahnärztlicher Dienst
Telefon: 0228 77 3983
E-Mail:  amtsleitung.amt53bonnde
Datenschutzbeauftragte/r
(Anrede, Name, Telefon, E-Mail; Postanschrift bei externer/-m DSB)

Bundesstadt Bonn
Die Oberbürgermeisterin
Datenschutzbeauftragter
Bertha-von-Suttner-Platz 2-4
53111 Bonn
Telefon: 0228 - 77 34 65
E-Mail:  datenschutzbeauftragterbonnde

Zweck/e der Datenverarbeitung
(Nennung der Hauptaufgaben; z.B. Erteilung und Entzug von Fahrerlaubnissen)

Maßnahmen zur Gesundheitsförderung (§ 6 ÖGDG NRW) sowie Erstellung amtlicher Bescheinigungen, Zeugnisse, Gutachten (§ 19 ÖGDG NRW):

Durchführung von ärztlichen und zahnärztlichen Einzel- und Reihenunter-suchungen bei Volljährigen, die eine Schule besuchen;

Gutachten zu Beihilfen, Leistungen nach AsylbLG, Personenfeststellung für Ämter 50 und 51, sonstige ärztliche Stellungnahmen.

Wesentliche Rechtsgrundlage/n
(sowohl materiell-rechtlich wie auch verfahrens- und datenschutzrechtlich)

Art. 6 Abs. 1 lit c, e) und Art. 9 Abs. 2 lit b, h) DSGVO i. V. m. §§ 6, 19 Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW), § 54 Schulgesetz NRW, BVO-NRW, Beihilfeverordnungen anderer Bundesländer.

Empfänger und Kategorien von Empfängern der Daten
(im Regelfall)
Mitarbeitende des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes im Gesundheitsamt; extern: Auftraggeber nach gesetzlicher Grundlage.
Dauer der Speicherung und Aufbewahrungsfristen
(aus rechtlichen Bestimmungen wie z.B. Kassen-, Handels-, Steuerrecht oder KGSt-Empfehlungen)
Das Gesundheitsamt verarbeitet und speichert die personenbezogenen Daten im erforderlichen Rahmen für die Dauer der Bearbeitung. Nach Abschluss der Bearbeitung bleiben die durch das Gesundheitsamt erhobenen Daten soweit erforderlich nach den gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten gespeichert. Schul(zahn)ärztliche Untersuchungen sind 10 Jahre lang nach Abschluss des Vorgangs aufzubewahren.
Rechte der betroffenen Person
(allgemeine Aufzählung, Voraussetzungen)

Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten
  • Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten
  • Recht auf Löschung oder Einschränkung der Datenverarbeitung
  • Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung wegen besonderer Umstände
  • Recht auf Beschwerde an die Aufsichtsbehörde wegen Datenschutzverstößen
Zuständige Aufsichtsbehörde
(Bezeichnung, Postanschrift, Telefon, E-Mail, Homepage)

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2-4
40213 Düsseldorf

Telefon 0211 – 384 24-0
Fax 0211 – 384 24-10
E-Mail  poststelleldi.nrwde

Internet  www.ldi.nrw.de (Öffnet in einem neuen Tab)