Mit der Anpassung korrigiert die Stadt eine Unbestimmtheit in der bisherigen Gebührenordnung, die das Verwaltungsgericht Köln in Zusammenhang mit zwei im Dezember 2024 verhandelten Klageverfahren beanstandet hatte. Konkret bemängelte das Gericht, dass die Gebührenordnung keine explizite Regelung hinsichtlich des Gebührenschuldners enthielt, also des Personenkreises, der zur Zahlung der Gebühr verpflichtet ist (in diesem Fall die Antragsteller eines Bewohnerparkausweises). Mit der Einfügung eines entsprechenden Passus wird dieser formale Rechtsfehler behoben.
Inhaltlich hatte das Gericht weder gegen die Gebührenhöhe noch gegen die Begründung der Gebührenordnung rechtliche Bedenken. Die im Jahr 2022 vom Rat beschlossenen Regelungen bleiben deshalb in vollem Umfang bestehen. Für Inhaber*innen von Bewohnerparkausweisen ändert sich mithin nichts.
Die angepasste Gebührenordnung tritt rückwirkend zum 1. März 2023 in Kraft. Damit bleibt auch die erste Anhebung der Gebühr zwischen März 2023 und Februar 2024 Bestandteil der Gebührenordnung. Hierdurch wird eine einheitliche Rechtsgrundlage für alle Gebührenbescheide geschaffen, die seit 1. März 2023 ausgestellt worden sind.
Mit dem Beschluss beauftragte der Rat die Stadtverwaltung zugleich damit, die Auswirkungen der Bewohnerparkgebührensatzung zu evaluieren.
Hier (Öffnet in einem neuen Tab) geht es zur Beschlussvorlage im städtischen Ratsinformationssystem. Über die Bestimmungen der Bewohnerparkausweisgebührenordnung kann man sich hier auf der städtischen Internetseite informieren.