Der Berliner Platz 2 wird auch in Zukunft der Hauptstandort der Bonner Stadtverwaltung sein und um zusätzliche Nutzungen ergänzt. Das Projekt sieht – nach Auszug der Stadtverwaltung - einen Teilabriss mit integriertem Neubau und eine Kernsanierung des Gebäudekomplexes vor. Dafür, so die Beschlüsse des Rates, werden ein architektonisch-planerischer Wettbewerb ausgelobt, in den die künftigen ergänzenden Nutzungen mit einfließen, und ein Generalplaner beauftragt.
Der Wettbewerb wird als Grundlage für die Beauftragung der Planung im Rahmen eines Generalplanervertrags „light“ ausgeschrieben, der später auf einen umfassenden Generalplanervertrag erweitert wird. Das Projekt wird in zwei Paketen umgesetzt werden: Zum einen Rückbau, Entsorgung und Teilabriss; zum anderen Neubau sowie Neugestaltung der Freianlagen. Diese Vorgehensweise gewährleistet nach Auffassung der Stadtverwaltung eine effiziente und koordinierte Umsetzung des Projekts, minimiert Risiken und optimiert die Kosten- und Terminsicherheit.
Der überwiegende Teil der künftigen Nutzfläche des Stadthaus-Areals wird auf die Stadtverwaltung entfallen. Die weiteren Nutzungen wie z.B. Kindertagesstätte, Gastronomie, Kultur, Begegnungsorte und Wohnen werden sich die übrigen Bereiche teilen. Diese ergänzenden Nutzungen müssen mit dem bestehenden Planungsrecht vereinbar sein und mindestens 25 Prozent der Nutzfläche betragen.
Der Stadtrat hat die Verwaltung in seiner Sitzung vom 20. März in diesem Zusammenhang zudem beauftragt, darzustellen, welcher veränderte Anteil zur ergänzenden Nutzung unter Erhalt des Bestandsschutzes möglich ist. Dabei sollen zwei Varianten (ergänzende Nutzung liegt deutlich über 25 Prozent und ergänzende Nutzung liegt bei maximal 25 Prozent) und deren jeweilige Vor- und Nachteile gegenübergestellt werden. Das Ergebnis soll den Ratsgremien so schnell wie möglich wieder vorgelegt werden.
Die Projektverantwortung liegt beim Städtischen Gebäudemanagement Bonn (SGB), unterstützt durch Berater*innen von dbp dasbauprojekt GmbH (Berlin) und Drees & Sommer (Köln). Der Verwaltungsvorstand hat für die Projektumsetzung die Funktion eines Lenkungsausschusses inne. Der Personalrat wird eng eingebunden und regelmäßig informiert. Darüber hinaus wird der städtische Städtebau- und Gestaltungsbeirat beteiligt. Für die Beteiligung der Ratsfraktionen wird zudem ein Begleitgremium eingerichtet.
Die Stadtverwaltung wird die Mitarbeitenden und die Öffentlichkeit fortlaufend über den weiteren Projektverlauf informieren.