Der Bonn-Ausweis kann eine Entlastung für Menschen sein, die mit wenig Geld auskommen müssen. Er berechtigt zum Beispiel zum vergünstigten Eintritt in Bäder, Museen und Kulturveranstaltungen und ermöglicht weitere finanzielle Erleichterungen. Seit 1961 bietet die Stadt Bonn den Bonn-Ausweis an, allerdings sind das Layout des Ausweises und der mit seiner Bewilligung verbundene administrative Aufwand längst nicht mehr zeitgemäß. Mit dem Beschluss des Rates, der jetzt gefasst wurde, wird sich das ändern. Das Amt für Soziales und Wohnen wird nun im Jahr 2023 grundlegende Änderungen beim Bonn-Ausweis umsetzen.
Neu wird sein, dass alle Empfänger*innen von Transferleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende), dem SGB XII (Grundsicherung bei Behinderung und im Alter) und dem Asylbewerberleistungsgesetz den Bonn-Ausweis automatisch zugeschickt bekommen. Die Daten tauscht das Amt für Soziales und Wohnen dann Datenschutz-konform mit dem Jobcenter aus und ergänzt selbst. Bislang musste der Ausweis beantragt und Unterlagen vorgelegt werden, die nachwiesen, dass die Bedingungen erfüllt sind. Mit dem neuen Verfahren wird sich auch der Arbeitsaufwand in der Verwaltung deutlich reduzieren.
Neuer Ausweis im Scheckkarten-Format
Auch die Gültigkeitsdauer – bislang längstens drei Jahre – ändert sich dann je nach Anspruchsberechtigung. Menschen, die Grundsicherung im Alter oder bei Behinderung beziehen, erhalten den Ausweis dann auf unbegrenzte Zeit, alle anderen für zunächst zwei Jahre, sofern sich bei ihren Einkommensverhältnissen nichts ändert.
Statt des bisherigen Karton-Ausweises in Din-A-5-Format wird der neue Bonn-Ausweis aus Kunststoff sein und im Scheckkarten-Format ausgegeben. Die Bonner Werkstätten übernehmen die Produktion der Karten. Aktuell gibt es 28.768 Bonn-Ausweis-Inhaber*innen in der Stadt. Nach internen Berechnungen geht die Verwaltung davon aus, dass nur rund zwei Drittel aller Berechtigten den Ausweis beantragt haben. Daher werden im Erstdruck nun 40.000 Ausweis-Karten produziert. Bei Ablauf der alten Ausweise werden diese sukzessive in das neue Format geändert. Sobald das Verfahren umgestellt ist, müssen Menschen, die Transferleistungen beziehen und aktuell einen Bonn-Ausweis haben, selbst nicht mehr aktiv werden.