Der geltende Mietspiegel der Bundesstadt Bonn hat sich für seine Bürger*innen bezahlt gemacht. Er gilt für nicht preisgebundene Mietwohnungen im Stadtgebiet und bietet eine Übersicht über die ortsüblichen Mieten. Gerade bei anstehenden Mieterhöhungen ist er eine unverzichtbare Grundlage für eine einvernehmliche Regelung zwischen Vermieter*innen und Mieter*innen. Oftmals können mithilfe des Mietspiegels Streitigkeiten über die Miethöhe beigelegt und hohe Kosten für eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden.
Der neue Mietspiegel soll spätestens am 1. Juli 2024 vorliegen, um den jetzigen Mietspiegel von 2022 abzulösen. Inzwischen blickt die Stadt Bonn auf eine Historie von 14 Mietspiegeln sowie sieben Erhebungen zurück.
Befragung von Mieter*innen ab 1. Oktober
Die Bundesstadt Bonn wird in Zusammenarbeit mit dem Mieterbund und den Haus- und Grundeigentümervereinen zum Stichtag 1. Oktober 2023 erneut einen qualifizierten Mietspiegel erstellen. Damit dies gelingt, ist die Stadtverwaltung auf die Mithilfe von Mieter*innen und Vermieter*innen angewiesen. Anfang September 2023 werden rund 7.500 per Zufallsstichprobe gezogene Bewohnerinnen und Bewohner die Aufforderung erhalten, sich an der Datenerhebung für den neuen Mietspiegel zu beteiligen. Die eigentliche Befragung startet am 1. Oktober 2023 und wird voraussichtlich drei bis fünf Monate in Anspruch nehmen.
Die Mieter*innen in Mehrfamilienhäusern werden durch speziell geschulte Interviewer*innen direkt befragt. Alle Interviewer*innen können sich ausweisen und werden für die notwendige Datenerhebung gezielt geschult. Die Personen, die befragt werden, sollten mit einem Zeitaufwand für das Interview von 20 Minuten rechnen, wenn alle Unterlagen bereitgehalten werden.
Vor Beginn der Befragung sollten daher alle Mietunterlagen (dazu gehören Mietvertrag, letzte Mieterhöhung, letzte Betriebskosten- und Verbrauchsabrechnung, Energieausweis) bereit liegen. So können bei Bedarf Angaben aus den Unterlagen entnommen werden können.
Parallel zur Befragung werden die Wohnungsgebenden schriftlich befragt, um die energetische Beschaffenheit der Gebäude besser beurteilen zu können.
Datenschutz wird gewährleistet
Durch das Mietspiegelreformgesetz (MsRG) vom 10. August 2021 wurden Mieter*innen und Vermieter*innen zur Auskunft von Erhebungsmerkmalen zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels verpflichtet. Dort gibt es weitere Hinweise zur Datenverarbeitung und Löschung der Daten. Die Angaben werden selbstverständlich unter Beachtung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) streng vertraulich behandelt und ausschließlich für die wissenschaftliche Analyse des mietspiegelrelevanten Wohnungsmarktes verwendet. Die dazu erforderliche Speicherung der Daten erfolgt anonymisiert ohne Adressenbezug, so dass ein Rückschluss auf die Person nicht möglich ist. Auch die Interviewe*rinnen sind zur Geheimhaltung der ihnen bekannt gemachten Angaben verpflichtet.
Die Stadtverwaltung hofft, dass sowohl die Mieter*innen und Vermieter*innen aufgrund der neuen Gesetzeslage vermehrt an der Umfrage mitwirken.
Für die per Stichprobe ausgewählten Bewohner*innen wird während der üblichen Sprechzeiten eine telefonische Beratung angeboten. Bei Fragen stehen die Mitarbeiter*innen im Amt für Bodenmanagement und Geoinformation Bonn, die die Befragungsaktion betreuen, unter der Telefonnummer 0228 - 77 60222 zur Verfügung.
Weitere Infos im Internet
Informationen zum aktuellen Mietspiegel sowie den Mietspiegelrechner gibt es online auf den Internetseiten der Stadt Bonn unter www.bonn.de/mietspiegel (Öffnet in einem neuen Tab).