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Liebe Bonnerinnen und Bonner, liebe Gäste unserer Stadt,
Oberbürgermeisterin Katja Dörner.
als Oberbürgermeisterin von Bonn lautet mein Motto: Global denken und lokal handeln.
Als Bundesstadt und als deutscher Sitz der Vereinten Nationen kommt Bonn eine besondere Bedeutung für die großen Herausforderungen unserer Zeit zu.
Ich bin davon überzeugt, dass wir die Klimakrise nur vor Ort erfolgreich bekämpfen können. Ob wir die Verkehrswende schaffen, ob wir die Stadt noch lebenswerter und attraktiver machen und ob Bonn eine mutige und solidarische Stadt bleibt? Diese Zukunft entscheidet sich hier vor Ort.
Gemeinsam mit den Bonner*innen möchte ich die richtigen Entscheidungen für die Entwicklung unserer Stadt treffen. Dabei kommt es auf jede Einzelne und jeden Einzelnen an. Bonn ist bunt und vielfältig. Daher rufe ich Sie dazu auf: Bringen Sie sich ein und beteiligen sich an der Gestaltung der Zukunft!
Und ich freue mich über die Gäste, die Bonn besuchen. Seien Sie herzlich willkommen! Ich wünsche Ihnen einen schönen Aufenthalt in der Heimat Ludwig van Beethovens, in der internationalen Stadt am Rhein, in der ebenso geschichtsträchtigen wie zukunftsorientierten, lebens- und liebenswerten Stadt Bonn. Sehen Sie selbst, welche Vielfalt sich Ihnen hier bietet!
Ihre
Katja Dörner
Sprechstunden
Oberbürgermeisterin Katja Dörner lädt regelmäßig zu ihrer offenen digitalen Bürgersprechstunde „Frag die OB“ ein. Das Format wird online live auf dem Bonner Beteiligungsportal www.Bonn-macht-mit.de (Öffnet in einem neuen Tab) übertragen. Hier wird während der Live-Übertragung ein Chat angeboten, über den die Bürger*innen ihre Fragen an die Oberbürgermeisterin richten können. Für die Teilnahme am Chat auf Bonn-macht-mit ist keine Anmeldung erforderlich.
Zudem gibt es die Möglichkeiten zu Einzelsprechstunden. Neue Termine werden rechtzeitig auf dieser Seite bekanntgegeben.
1995: Abitur am privaten katholischen Gymnasium Marienstatt
Studium der Politikwissenschaft, Linguistik und Neueren Deutschen Literaturwissenschaft und des Öffentlichen Rechts an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn, York und Edinburgh
2000: Studienabschluss als Magistra Artium
Beruflicher Werdegang
2001 bis 2002: persönliche Referentin der Vorsitzenden der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion im nordrhein-westfälischen Landtag, Sylvia Löhrmann
2003 bis 2009: wissenschaftliche Referentin der Landtagsfraktion für die Bereiche Schule und Weiterbildung, Kinder, Jugend und Familie
2009 bis 2020: Mitglied des Deutschen Bundestages; ab 2014 stellvertretende Vorsitzende der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie Mitglied im Ausschuss für Familien, Senioren, Frauen und Jugend
Von 2010 bis 2014: Vorstandsmitglied des Instituts Solidarische Moderne
Seit 2013: Vorstand des Deutschen Kinderhilfswerkes
Seit 1. November 2020: Oberbürgermeisterin der Bundesstadt Bonn
Seit 2021: Stellvertreterin des Präsidenten des Deutschen Städtetages
Seit 2023: Vizepräsidentin des Deutschen Städtetages
Aufgaben, Rechte und Pflichten
Die Oberbürgermeisterin
ist Vorsitzende des Rates und des Hauptausschusses und Mitglied des Rates kraft Gesetz.
hat Stimmrecht in Rat und Hauptausschuss.
lädt zu den Sitzungen des Rates und des Hauptausschusses ein, stellt die Tagesordnungen auf und leitet die Sitzungen.
kann Widerspruch gegen einen Beschluss des Rates oder der Bezirksvertretungen einlegen, wenn sie überzeugt ist, dass der Beschluss das Wohl der Gemeinde gefährdet (die letzte Entscheidung liegt dann beim Rat der Stadt).
kontrolliert die Beschlüsse des Rates, der Bezirksvertretungen und der Ausschüsse auf ihre Rechtmäßigkeit mit der Pflicht zur Beanstandung.
hat das Recht, gemeinsam mit einem Ratsmitglied eine Dringlichkeitsentscheidung zu fällen, wenn der Rat und der zuständige Ausschuss nicht mehr rechtzeitig zusammenkommen können, um einen dringend erforderlichen Beschluss zu fassen.
ist die gesetzliche Vertreterin der Gemeinde in Rechts- und Verwaltungsgeschäften.
leitet und verteilt die Geschäfte und Aufgaben der Verwaltung und trifft Entscheidungen im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung. Darunter versteht man alle Angelegenheiten, die regelmäßig anfallen und mit einer gewissen Gleichmäßigkeit behandelt werden können. Natürlich geht das nicht allein, sondern nur in Zusammenarbeit mit den Beigeordneten und Beschäftigten der Verwaltung.
ist nach der Gemeindeordnung verpflichtet, die Beschlüsse der politischen Gremien vorzubereiten und die gefassten Beschlüsse auszuführen.