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Bundesstadt Bonn

41-21 Allgemeine Bewilligungsbedingungen Kultur

Diese Allgemeinen Bewilligungsbedingungen enthalten Nebenbestimmungen im Sinne des § 36 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW sowie notwendige Erläuterungen. Die Nebenbestimmungen sind Bestandteil des Bewilligungsbescheides, soweit dort nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

Stand: Juni 2024