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Bundesstadt Bonn

41-09-1 Entgelttarif zur Satzung für das Stadtmuseum Bonn

Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am 18. Dezember 1997 aufgrund des § 41 Abs. 1 Buchstabe i der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW. S. 666/SGV. NW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. März 1996 (GV. NW. S. 124), folgenden Entgelttarif beschlossen:

Tarif Bemessungsgrundlage Entgelt Euro
1 Eintrittskarten -
1.1 Einzelkarte für Erwachsene 2,50 €
1.2 Gruppen ab acht Personen gemäß Tarif 1.1, pro Person 1,60 €
1.3 Einzelkarte für Schüler/innen, Studenten/innen, Auszubildende, Helfer/innen im freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr , Freiwillige im Sinne des Bundesfreiwilligendienstes, Grundwehrdienstleistende (sofern älter als 18 Jahre); Schwerbehinderte im Sinne des Schwerbehindertengesetzes  1,60 €
1.4 Gruppen ab acht Personen gemäß Tarif 1.3, pro Person 1,10 €
1.5 12-Monats-Karte (nicht übertragbar) -
1.5.1 für Erwachsene 31,00 €
1.5.2 für Begünstigte nach Ziffer 1.3 und 1.7 15,50 €
1.6 Eine 20 prozentige Ermäßigung auf die Tarife 1.1 bis 1.4 kann gesellschaftlichen Gruppierungen, die vom Rat zu bestimmen sind, gewährt werden. *) Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Ermäßigung ist die Vorlage des Mitgliedsausweises durch das jeweilige Mitglied. -
1.7 Inhaber/innen von Bonn-Ausweisen erhalten eine 50 prozentige Ermäßigung auf die Tarife 1.1-1.5 -
2 Führungen -
2.1 Bestellte Führungen (je 45 Minuten) für bis zu maximal 25 Teilnehmer/innen zusätzlich zum Eintrittspreis 31,00 €
2.2 Bestellte Führungen (je 45 Minuten) für Kinder und Jugendliche in betreuten Gruppen, aus Einrichtungen der freien und öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe, aus privaten und öffentlichen Schulen, sowie Vereinen und Vereinigungen für bis zu maximal 25 Teilnehmer/innen 21,00 €
3

Freier Eintritt wird gewährt

  • Kindern und Jugendlichen bis zu einem Alter von einschließlich 18 Jahren
  • Besuchern nach Tarif 2.2
  • Begleitpersonen von Schwerbehinderten, die im Ausweis eingetragen sind
  • Stiftern/Stifterinnen und Mäzenen/Mäzeninnen des StadtMuseums
  • Mitgliedern des Fördervereins für das StadtMuseum Bonn e.V.
  • ICOM-Mitgliedern
  • Mitgliedern des Deutschen Museumsbundes
  • Inhabern/Inhaberinnen von Regio-Bonn-Cards jeweils nach Legitimation durch gültigen Ausweis
  • Inhabern von Gutscheinheften für Neubürger/innen
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4 An jedem ersten Sonntag eines Monats ist der Eintritt frei -
5

Geltungsbereich

Die Tarife nach den Ziffern 1 bis 2.2 gelten für den Besuch der ständigen Sammlung des Stadtmuseums und für Wechselausstellungen im Stadtmuseum und Ernst-Moritz-Arndt-Haus.

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6

Kurse und Workshops

(soweit angeboten)

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6.1 Kurse ab 15 bis maximal 20 Teilnehmern nach tatsächlichem Aufwand
6.2 Workshops nach tatsächlichem Aufwand
7

Veranstaltungen des StadtMuseums Bonn (Vorträge, Lesungen, Konzerte etc.)

im Ernst-Moritz-Arndt Haus, im Museumsgebäude in der Franziskanerstraße oder in anderen Gebäuden (zum Beispiel Schumannhaus). Die Entscheidung über die Höhe des jeweiligen Entgeltes in diesem Rahmen trifft die Leiterin/der Leiter des StadtMuseums.

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8

Bei besonderen Ausstellungen beziehungsweise Veranstaltungen

mit erhöhtem Aufwand können die Entgelte nach den Tarifen 1.1 bis 1.5 sowie 7 bis auf das Zweifache erhöht werden. Die Entscheidung hierüber trifft der/die Leiter/in des StadtMuseums.

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*) RB vom 14. Dezember 2000: Mitglieder der Theatergemeinde und der Volksbühne Bonn

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Dieser Entgelttarif tritt am Tag nach seiner Bekanntmachung in Kraft.