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Bundesstadt Bonn

Hausordnung Haus der Bildung

Mülheimer Platz 1, 53111 Bonn

§ 1 Geltungsbereich

1.1. Diese Hausordnung gilt für die Liegenschaft Haus der Bildung, Mülheimer Platz 1, 53111 Bonn (im Folgenden als Objekt bezeichnet). Hierzu zählen ebenfalls die dazugehörenden Freiflächen und Zugänge im Außenbereich. Der Gastronomiebetrieb und die Bereiche des Literaturhaus Bonn e.V. im Objekt sind hiervon ausgenommen.

1.2. Diese Hausordnung gilt für alle Personen, die sich im Bereich des Objekts aufhalten. Jede Person, die das Objekt betritt, akzeptiert die vorliegende Hausordnung.

1.3. Weitere Regelungen, insbesondere die Geschäftsordnung des Stadtrats der Bundesstadt Bonn und die Regelungen der Gemeindeordnung (§ 48 GO NRW), bleiben hiervon unberührt.

Diese Hausordnung tritt mit Wirkung vom 15. Januar 2024 in Kraft.

gez.
Stadtdirektor Fuchs

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