Informationen nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei Erhebung personenbezogener Daten
Verantwortliche/r (Fachbereich/Bereich/Abteilung, Anrede, Name, Funktion, Telefon, Email) | Bundesstadt Bonn Die Oberbürgermeisterin Gesundheitsamt Sozialpsychiatrischer Dienst Telefon: 0228 77 3983 E-Mail: amtsleitung.amt53bonnde |
Datenschutzbeauftragte/r (Anrede, Name, Telefon, E-Mail; Postanschrift bei externer/-m DSB) | Bundesstadt Bonn |
Zweck/e der Datenverarbeitung (Nennung der Hauptaufgaben; z.B. Erteilung und Entzug von Fahrerlaubnissen) | Erstellung amtlicher Bescheinigungen, Zeugnisse, Gutachten (§ 19 ÖGDG NRW), insbesondere Durchführung von amtsärztlichen und vertrauensärztlichen Untersuchungen und Begutachtungen für Ämter der Stadtverwaltung Bonn, andere Behörden sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts, Gerichtsgutachten, Zurückstellung von Prüfungen. Beratung von Menschen mit Behinderungen und psychisch Kranken (§ 16 ÖGDG), insbesondere Datenerhebung zur Durchführung von Maßnahmen nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten |
Wesentliche Rechtsgrundlage/n (sowohl materiell-rechtlich wie auch verfahrens- und datenschutzrechtlich) | Art. 6 Abs. 1 lit c, e) und Art. 9 Abs. 2 lit b, h) DSGVO i. V. m. §§ 6 Abs. 1 Ziffer 4, 16, 19 Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW), Bundesbeamtengesetz (BBG), Landesbeamtengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LBG NRW), Beihilfeverordnung NRW, Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) und andere |
Empfänger und Kategorien von Empfängern der Daten (im Regelfall) | Mitarbeitende des Sozialpsychiatrischen Dienstes im Gesundheitsamt; ggf. Amtsgericht; ggf. Kliniken |
Dauer der Speicherung und Aufbewahrungsfristen (aus rechtlichen Bestimmungen wie z.B. Kassen-, Handels-, Steuerrecht oder KGSt-Empfehlungen) | Das Gesundheitsamt verarbeitet und speichert die personenbezogenen Daten im erforderlichen Rahmen für die Dauer der Bearbeitung. Nach Abschluss der Bearbeitung bleiben die durch das Gesundheitsamt erhobenen Daten soweit erforderlich nach den gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten gespeichert. Die vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung und Dokumentation betragen bis zu 30 Jahre für amtsärztliche Untersuchungen und bis zu 10 Jahre für Maßnahmen nach dem PsychKG |
Rechte der betroffenen Person (allgemeine Aufzählung, Voraussetzungen) | Betroffene Personen haben folgende Rechte, wenn die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind:
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Zuständige Aufsichtsbehörde (Bezeichnung, Postanschrift, Telefon, E-Mail, Homepage) | Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Telefon 0211 – 384 24-0 |