Im Rahmen von Antisemitismusprävention ist es wichtig, kritisch beim Einsatz und der Auswahl von Lehrbüchern und Unterrichtsmaterialien zu bleiben, um Klischees nicht zu reproduzieren oder zu einer verzerrten Darstellung des Judentums beizutragen. Schulbücher, die an Schulen in Nordrhein-Westfalen eingesetzt werden, dürfen in keinem Fall antisemitische Einstellungen befördern oder stereotype Vorstellungen tradieren. Im Rahmen der Lernmittelprüfung ist deshalb 2023 das übergreifende Kriterium „Das Lernmittel ist frei von jeglicher Form von Diskriminierung und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit“ und explizit der Prüfpunkt „Antisemitismus“ aufgenommen worden. Die von der Kultusministerkonferenz, dem Zentralrat der Juden in Deutschland und dem Verband Bildungsmedien eingesetzte Arbeitsgruppe hat Empfehlungen formuliert, die am 14. Januar 2025 in Köln vorgestellt wurden.