Seit 1997 stellt die Stadt Bonn im Vergleich zum gesetzlichen Standard erhöhte Anforderungen an die Energieeffizienz von Neubauten.
Derzeit wird mindestens der Effizienzhausstandard 55 beim Verkauf städtischer Grundstücke und in Verträgen mit Investoren verbindlich und überprüfbar vereinbart. Bei größeren Bauvorhaben werden Energiekonzepte unter Berücksichtigung erneuerbarer Energien erstellt. Für städtische Gebäude, insbesondere für Schulen und Kindertagesstätten, geht die Stadt noch einen Schritt weiter. Hier wird seit Mitte 2021 der Effizienzgebäudestandrad 40 umgesetzt.
Verkauf städtischer Grundstücke und Bebauungspläne
Kommunale Gebäude und Anlagen
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