Die Grundlage für die Organisation des Rettungsdienstes bildet der regelmäßig fortzuschreibende Rettungsdienstbedarfsplan. Hierin sind auf Basis des festgelegten Schutzziels, das in der Notfallrettung eine Hilfsfrist von 8 Minuten in mindestens 90 Prozent aller Notfalleinsätze vorsieht, unter anderem die Anzahl und die Standorte der Notarzteinsatzfahrzeuge sowie der Rettungswagen und Krankentransportwagen festgelegt.
Rettungsdienstbedarfsplan
Zur Erfüllung der rettungsdienstlichen Aufgaben bindet die Stadt Bonn neben dem Personal der Berufsfeuerwehr den Arbeiter-Samariter Bund, das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfall-Hilfe und den Malteser Hilfsdienst als Leistungserbringer ein. Sie stellen Personal zur Besetzung städtischer Rettungswagen, personell besetzte Krankentransportwagen sowie zusätzliche Fahrzeuge und zusätzliches Personal für Spitzen- und Sonderbedarfslagen.
Gemeinsam unterhalten die Bundesstadt Bonn und das Bonner Universitätsklinikum das Zentrum für Rettungs- und Notfallmedizin (ZRN).