Mähroboter, Fadenmäher, Rasentrimmer und Tellersensen sind eine große Gefahr für die Igel in unseren Gärten. Da Mähroboter nicht zwischen Rasenkante und Igel unterscheiden können, überfahren sie oftmals vor allem kleine Igel. Die werden durch ihren Schutzmechanismus des Zusammenrollens regelmäßig schwer oder sogar tödlich verletzt. Oft ziehen sich verletzte Tiere in Verstecke zurück und verenden dort, ohne dass wir es mitbekommen. Das Verletzen von Igeln durch Mähroboter, stellt einen Verstoß gegen das Verletzungs- und Tötungsverbot des Bundesnaturschutzgesetzes (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG) dar.
Eine Bedrohung für den Igel stellt vor allem der Mensch dar. Aufgrund der Strukturverarmung der Landschaft und durch die intensive Land- und Forstwirtschaft, findet man Igel heute meist nur noch in Siedlungsgebieten. Da Igel auf eine strukturreiche Umgebung mit ausreichend Nahrung und Versteckmöglichkeiten angewiesen sind, trifft man sie vor allem in naturnahen Gärten und Parks an. Ein Problem hierbei ist auch die Zerschneidung ihrer Lebensräume durch Straßen. Jedes Jahr sterben allein in Deutschland eine halbe Millionen Igel im Straßenverkehr.
Der igelfreundliche Garten
Wie erkenne ich einen Igel in Not?
Die Entnahme von Igeln aus der Natur ist grundsätzlich verboten. Nur wirklich auf Pflege angewiesene Individuen dürfen aufgenommen werden, allerdings sollte sichergestellt werden, dass der Igel auch wirklich in Not ist. Hilfsbedürftig sind verwaiste Igelsäuglinge, kranke oder verletzte Tiere, bei Wintereinbruch noch kleine und leichte Jungtiere oder im Winter, bei kalten Temperaturen, aktive Tiere. Findet man einen hilfsbedürftigen Igel vor, sollte die nächste Igelauffangstation kontaktiert werden, wo sich erfahrene und fachkundige Menschen um die Igel kümmern können.
Schutzstatus in Deutschland
Das Vorkommen der ehemals häufigen Art ist in den letzten Jahrzehnten stetig zurückgegangen, sodass der westeuropäische Igel seit 2020 auf der Roten Liste Deutschland und unter Naturschutz steht. Igel sind gemäß Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) besonders geschützt. Demnach ist es verboten ihnen nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen sowie Nester aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
Wissenswertes über den Igel
Die westeuropäischen Igel (Erinaceus europaeus) können bis zu 30 Zentimeter lang und 1,5 Kilogramm schwer werden. Sie ernähren sich hauptsächlich von Insekten (vor allem Käfer), Regen- und Ohrwürmern sowie Schnecken und Spinnen. Da Igel nacht- und dämmerungsaktiv sind, verstecken sie sich tagsüber gern in Laubhaufen, unter Hecken und in Gebüschen. Von etwa Mitte November bis März halten Igel Winterschlaf und sind auf sichere Versteckmöglichkeiten angewiesen. Ihr Stachelkleid besteht aus durchschnittlich 5.000 bis 7.000 verhornten Haaren – ihren charakteristischen Stacheln. Bei Gefahr flüchten Igel nicht, sondern rollen sich zu einer Kugel zusammen, was ein wirksamer Schutz gegen Fressfeinde ist.