Grundwasser ist Bestandteil des Naturhaushaltes und potenzielles Trinkwasser. Es ist so zu bewirtschaften, dass es dem Wohl der Allgemeinheit und auch dem Nutzen Einzelner dient, aber vermeidbare Beeinträchtigungen der ökologischen Funktionen unterbleiben. Regelungen zum Schutz und zur Nutzung sind im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und ergänzend im Landeswassergesetz (LWG) festgelegt.
Die Untere Wasserbehörde der Stadt Bonn überwacht die Qualität des Bonner Grundwassers. Hierzu werden an Grundwassermessstellen Proben gewonnen und im Labor untersucht. Das Überblicksmonitoring ermöglicht eine flächige Beurteilung der Grundwasserqualität.