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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Ambulante Hilfe zur Pflege (zu Hause)

Überblick

  • Gewährung ergänzender Hilfe zur Pflege, sofern die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung ab Pflegegrad 2 nicht ausreichen, um die erforderliche Pflege sicher zu stellen
  • Gewährung von Pflegeleistungen für die Personen, die nicht pflegeversichert sind

Es besteht ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines persönlichen Budgets.
Jeder, der ambulante Leistungen in Form von Eingliederungshilfe oder Hilfe zur Pflege erhält, kann einen entsprechenden Antrag (s. Ansprechpartner/in) stellen.