Überblick
Welche Unterlagen Sie für eine Eheschließung im Ausland dort vorlegen müssen und wie das Anmeldeverfahren dort abläuft, erfahren Sie beim jeweiligen ausländischen Standesamt. Gegebenenfalls kann Ihnen auch die deutsche Auslandsvertretung im jeweiligen Zielstaat weiter helfen oder die hier ansässige konsularische Vertretung des jeweiligen Staates.
Sofern Sie für die Eheschließung im Ausland auch ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen müssen, erhalten Sie dieses beim Standesamt Ihres Wohnsitzes oder des letzten inländischen Wohnsitzes. Es kann für deutsche Staatsangehörige, heimatlose Ausländer*innen, Asylberechtigte, ausländische Flüchtlinge oder Staatenlose ausgestellt werden.
Das Ehefähigkeitszeugnis darf nur ausgestellt werden, wenn der Eheschließung zwischen den beiden Verlobten kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht. Daher wird auch die Ehefähigkeit beider Verlobter geprüft und somit müssen von beiden Unterlagen vorgelegt werden.