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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Führerschein - Fahreignungs-Bewertungssystem und Punktestandabfrage

Überblick

Im Fahreignungsregister (FAER) im Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg werden folgende Verkehrsverstöße eingetragen:

  • rechtskräftige Ordnungswidrigkeiten (ab 60 Euro) und
  • rechtskräftige Straftaten.

Die Bewertung der Verkehrsverstöße findet nach einer Skala von einem bis drei Punkten statt. Ordnungswidrigkeiten werden mit einem bis zwei Punkten und Straftaten mit bis zu drei Punkten bewertet.

Bei Erreichen folgender Punktestände muss die Fahrerlaubnisbehörde gebührenpflichtige Maßnahmen gegenüber dem Betroffenen anordnen:

  • 4 bis 5 Punkte: Schriftliche Ermahnung mit Hinweis auf die Möglichkeit, freiwillig an einem Fahreignungsseminar bei einer Fahrschule und einem Verkehrspsychologen teilzunehmen.
  • 6 bis 7 Punkte: Schriftliche Verwarnung mit dem Hinweis, dass beim Erreichen der nächsten Stufe die Fahrerlaubnis entzogen wird. Auch jetzt kann ein Fahreignungsseminar freiwillig besucht werden, es ist jedoch kein Abbau von Punkten mehr möglich.
  • Ab 8 Punkten: Die Fahrerlaubnis wird entzogen mit einer Sperrfrist von 6 Monaten. Diese Frist beginnt erst mit der Ablieferung des Führerscheines.

Punktestandabfrage

Sie möchten Ihren Punktestand beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg wissen ?

Sie können Ihren Punktestand direkt beim KBA erfragen. Benutzen Sie dazu das beigefügte Formular oder das Formular, das Ihnen auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes als Download zur Verfügung steht. Den entsprechenden Link zum Kraftfahrt-Bundesamt finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Sie schicken das Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben per Post direkt an das: Kraftfahrt - Bundesamt, 24932 Flensburg

Fügen Sie dem Antrag eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises bei. Die Auskunft ist gebührenfrei.

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes (siehe unten).

Punkteabbau

Durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar kann bei einem Punktestand von bis zu fünf Punkten ein Punkt abgebaut werden.

Für die Gewährung des Punkteabzugs sind die Verkehrsverstöße zu berücksichtigen, die zum Zeitpunkt der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung für das Fahreignungsseminar bereits begangen worden sind, auch wenn sie erst später rechtskräftig geahndet werden – sogenanntes Tattagsprinzip.

Punkte können nur einmal in fünf Jahren durch die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar abgebaut werden. Hierzu muss die Teilnahmebescheinigung bei der Fahrerlaubnisbehörde innerhalb von zwei Wochen nach Kursende vorliegen.

Mehr zum Thema Punkteabbau gibt es auf den Seiten des Kraftfahrt – Bundesamtes (KBA).

Wegen der hohen Arbeitsbelastung kann es zu Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung und zu Einschränkungen bei der telefonischen Erreichbarkeit kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.