Überblick
Nach dem Vermessungs- und Katastergesetz NRW haben Grundstückseigentümer/ Erbbauberechtigte neu errichtete oder in ihrem Grundriss veränderte Gebäude auf ihre Kosten einmessen zu lassen. Die Gebäudeeinmessung dient unter anderem der Ausstellung von Grenzbescheinigungen/-attesten und zur Aktualisierung des Liegenschaftskatasters.