Nachweise zur Staatsangehörigkeit
Sie müssen ein gültiges Ausweisdokument vorlegen, zum Beispiel gültigen Personalausweis oder Reisepass; gegebenenfalls auch eine Einbürgerungsurkunde, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erworben wurde.
Ist ein Elternteil Spätaussiedler oder als Vertriebener anerkannt?
Bitte legen Sie zusätzlich zum Personalausweis Ihren Registrierschein vor, den Vertriebenenausweis oder die Spätaussiedlerbescheinigung und Ihre eventuelle Bescheinigung über die Namensänderung.
Wenn die Eltern miteinander verheiratet sind:
Bitte legen Sie eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister (mit Hinweisteil) vor oder eine Eheurkunde zusammen mit Ihren beiden Geburtsurkunden.
Wenn Ihre Ehe im Ausland geschlossen wurde, legen Sie bitte die ausländische Heiratsurkunde vor und alle Bescheinigungen oder Urkunden, die eventuell zusätzlich zu Ihrer Namensführung bestehen.
Wenn die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet sind:
Bitte legen Sie eine aktuelle Geburtsurkunde zur eigenen Person vor. "Aktuell" bedeutet, dass die darin enthaltenen Eintragungen noch gültig sein müssen.
Ist ein Elternteil (mit einer anderen Person) verheiratet?
Bitte legen Sie zusätzlich eine aktuelle Eheurkunde vor, da dann auch Ihre Namensführung belegt werden muss. Wenn Ihre Ehe im Ausland geschlossen wurde, legen Sie bitte die ausländische Heiratsurkunde vor und alle Unterlagen, die eventuell zusätzlich zu Ihrer Namensführung bestehen.
Ist die Mutter verheiratet, beachten Sie bitte unsere Hinweise unter den Stichworten "Wer erscheint als Vater und Mutter in der Geburtsurkunde?" und "Anerkennung der Vaterschaft".
Ist ein Elternteil geschieden oder verwitwet?
Bitte legen Sie zusätzlich eine aktuelle Eheurkunde mit Auflösungsvermerk vor.
Wenn die Ehe im Ausland geschlossen wurde, legen Sie bitte die ausländische Heiratsurkunde und den Nachweis zu Ihrer Scheidung oder die Sterbeurkunde des vorherigen Ehegatten vor.
Haben Sie vor der Geburt bereits die Vaterschaft anerkannt?
Sie haben darüber eine entsprechende Ausfertigung für das Standesamt erhalten. Fügen Sie diese bitte bei.
Haben Sie vor der Geburt bereits eine Erklärung zur Übernahme der gemeinsamen Sorge abgegeben?
Sie haben darüber entsprechende beglaubigte Ausfertigungen erhalten. Bitte fügen Sie eine Ausfertigung bei.
Allgemeines zu den Urkunden:
Hat sich die Schreibweise Ihres Namens im Vergleich zu Ihren Urkunden geändert?
Bitte legen Sie die erfolgten Erklärungen oder Bescheinigungen zu Ihrer Namensänderung vor, zum Beispiel Bescheinigung über die Namensänderung nach § 94 BVFG, Angleichungserklärung oder Urkunde über die behördliche Namensänderung.
Haben Sie fremdsprachige Urkunden?
Fremdsprachige Urkunden müssen grundsätzlich mit einer deutschen Übersetzung vorgelegt werden, die von einem inländischen vereidigten Übersetzer angefertigt wurde.
Ausgenommen sind lediglich Urkunden, die nach dem Übereinkommen über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern ausgestellt wurden. Sie werden in der Regel als so genannte "internationale Urkunden" bezeichnet.
Haben Sie Urkunden zur Geburt oder Ehe, die vor dem 01.01.2009 in Deutschland ausgestellt wurden?
In Deutschland gibt es seit der Änderung des Personenstandsrechtes zum 01.01.2009 für viele Urkunden neue Bezeichnungen. Es kann daher sein, dass Ihnen noch Urkunden vorliegen, die eine andere Bezeichnung tragen.