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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Geburtsanzeige

Überblick

Anzeigepflicht von Geburten

Die Geburt ist binnen einer Woche dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt anzuzeigen. Das Standesamt Bonn beurkundet alle Neugeborenen, die in den Bonner Kliniken (Johanniter-Krankenhaus Bonn, GFO Kliniken Bonn Betriebsstätte Sankt-Marien, Gemeinschaftskrankenhaus Bonn Haus St. Elisabeth, Universitätsklinikum Bonn) geboren wurden. Bei einer Geburt im Geburtshaus Bonn sowie bei Hausgeburten im Bonner Stadtgebiet erfolgt die Beurkundung ebenfalls durch das Standesamt Bonn. 

Bei der Berechnung der Anzeigefrist wird der Tag der Geburt nicht mitgezählt. Ist ein Kind zum Beispiel an einem Freitag geboren, so endet die Anzeigefrist mit Ablauf des nächsten Freitags. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen staatlich anerkannten Feiertag oder auf einen Samstag, so ist das Fristende der folgende Werktag. 

Zur Anzeige der Geburt sind verpflichtet:

  • die Eltern des Kindes,
  • jede weitere Person, die bei der Geburt anwesend war oder davon aus eigenem Wissen unterrichtet ist, sofern die Eltern an der Anzeige gehindert sind.

Eine persönliche Vorsprache im Standesamt ist hierbei nicht erforderlich. Es genügt, wenn die Geburtsanzeige mündlich oder schriftlich gegenüber dem Standesamt erfolgt. Für weiterführende Informationen zum Ablauf, lesen Sie gerne die Erläuterungen unter "Vorgehen".

Findet die Geburt in einem Krankenhaus oder in einer Einrichtung der Geburtshilfe statt, zeigt das Krankenhaus beziehungsweise die Einrichtung die Geburt dem Standesamt an. 

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