Überblick
Für die Dauer des Aufenthaltes in einem Bonner Frauenhaus werden bei Bedürftigkeit nicht erwerbsfähiger Personen insbesondere folgende Hilfen gewährt:
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Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII)
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Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
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Beratung und Hilfestellung bei der Anmietung einer Wohnung
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Beihilfegewährung zur Erstausstattung einer Wohnung