Überblick
Einen Anspruch auf Auszahlung des Arbeitslosengeldes II durch das Jobcenter haben alle erwerbsfähigen hilfebedürftigen Personen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren, die sich gewöhnlich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten. Ausländern muss zudem die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt sein oder erlaubt werden können.
Personen, die mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben (z.B. Angehörige), können auch Leistungen erhalten.