Überblick
Katastervermessungen werden ausgeführt
- zur Kennzeichnung der richtigen Lage von Grundstücksgrenzen durch Abmarkung der Grenzpunkte in der Örtlichkeit (Grundstücksvermessungen)
- zur Teilung von Einzelgrundstücken oder Aufteilung von Siedlungsbereichen beziehungsweise in Bodenordnungsgebieten.
- zur Gebäudeeinmessung nach § 16 Vermessungs- und Katastergesetz (VermKatG NRW)