Überblick
Die amtlich anerkannte Sachverständige beziehungsweise der amtlich anerkannte Sachverständige hat in seinem Gutachten darauf hingewiesen, dass Ihr Fahrzeug eine Ausnahmegenehmigung wegen technischer Abweichungen benötigt.
Der Umtausch des Fahrzeugscheines in die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie des Fahrzeugbriefes in die Zulassungsbescheinigung Teil II ist bei der Bearbeitung Ihres Anliegens gesetzlich vorgeschrieben.
Die Zulassungsbehörde Bonn ist zuständig für Ausnahmegenehmigungen:
- bei Fahrzeugen bis zu 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht hinsichtlich aller Bau- und Betriebsvorschriften unabhängig vom Gewicht; für alle Stapler, Planiermaschinen, Bagger und Schaufellader
Die Bezirksregierung Köln ist zuständig für Ausnahmegenehmigungen:
- bei Fahrzeugen mit mehr als 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht hinsichtlich aller Bau- und Betriebsvorschriften außer für Stapler, Planiermaschinen, Bagger und Schaufellader
- bei allen Fahrzeugen mit Blaulicht und
- bei allen Fahrzeugen hinsichtlich des Abgasverhaltens.
Wenden Sie sich in einem solchen Fall bitte während der Öffnungszeit (donnerstags 8.30 - 11.30 + 13.30 - 17 Uhr) oder mit vorheriger Terminabsprache an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 53, Zeughausstr. 2-10, 50667 Köln. Eine Ansprechpartnerin beziehungsweise einen Ansprechpartner erreichen Sie dort telefonisch unter 0221 / 147-2689 oder -2688.