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dauernd ein auf sich als Halterin oder Halter zugelassenes Fahrzeug besitzt und
keine Garage oder sonstige Abstellmöglichkeit hat,
kann für die Bewohnerparkplätze einen Bewohnerparkausweis beantragen.
Eine Person erhält nur einen Parkausweis für ein Kraftfahrzeug. Nur in begründeten Einzelfällen können mehrere Kennzeichen in dem Parkausweis eingetragen oder der Eintrag "wechselnde Fahrzeuge" vorgenommen werden.
Bitte erklären Sie in der Begründung, wie die jeweils anderen Fahrzeuge genutzt werden und wo diese geparkt werden. Es muss nachvollziehbar sein, dass sich der Bedarf immer nur auf ein Kfz bezieht.
Wenn Sie nicht die Halterin oder der Halter des Fahrzeuges sind, legen Sie bitte eine entsprechend unterschriebene Nutzungserklärung vor (Formular siehe unten). In diesem Fall ist auch die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses der Halterin/ des Halters erforderlich.
Bitte beantragen Sie die Verlängerung des Bewohnerparkausweises rechtzeitig.
Bitte beachten Sie dabei die neuen Gebühren (siehe weiter unter "Kosten"). Wer über einen Bonn-Ausweis verfügt, zahlt eine um 75 % ermäßigte Gebühr. Die Ermäßigung kann nur erfolgen, wenn der Bonn-Ausweis bereits bei Antragsstellung als Kopie, Bild oder Scan mitgeschickt wird. Ist dieser Nachweis nicht dabei, kann nachträglich keine Ermäßigung stattfinden!
Bei Fahrzeugwechsel ist ein neuer Bewohnerparkausweis zu beantragen, der alte Bewohnerparkausweis ist abzugeben.
Bei Umzug Wenn das Parkraumgebiet gewechselt wird, das heißt, laut dem Straßenverzeichnis Bewohnerparkausweise in einen anderen Buchstabenbereich, ist ein neuer Bewohnerparkausweis zu beantragen. Der alte Bewohnerparkausweis ist abzugeben. Bleibt der Buchstabenbereich gleich, muss auch der Bewohnerparkausweis nicht geändert werden.
Bearbeitungszeit bis zu 12 Wochen
Bitte sehen Sie davon ab, Anträge mehrfach zu stellen. Der bei der Bearbeitung dadurch entstehende Mehraufwand kann Ihnen in Rechnung gestellt werden.
Häufig gestellte Fragen
Wer kann einen Bewohnerparkausweis beantragen?
Anspruch auf Erteilung hat, wer in dem Bereich meldebehördlich registriert ist, seinen Hauptwohnsitz in der Parkzone hat und dort tatsächlich wohnt.
Jede*r Bewohner*in erhält nur einen Parkausweis für ein auf sie oder ihn als Halter*in zugelassenes oder nachweislich von ihr oder ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug. Ein Bewohnerparkausweis wird nicht erteilt, wenn der antragstellenden Person ein eigener (privater) Stellplatz zur Verfügung steht.
Eine „Verlängerung“ (erneute Ausstellung des Ausweises bei Ablauf der Gültigkeitsdauer) mit Übernahme der Datenlage ist nicht möglich, wenn sich der Nutzungsberechtigte ändert. Daher müssen auch die Daten der antragstellenden Person bei dem Antrag auf „Verlängerung“ mit denen des vorangegangenen Antrags übereinstimmen (auch wenn es sich um Eheleute handelt).
Bitte achten Sie bei einem Verlängerungsantrag darauf, dass die gleiche Person, auf die der Bewohnerparkausweis mit dem Kennzeichen bereits läuft, auch die Verlängerung beantragt. Da es sonst vor allem bei Eheleuten zur Problemen bei der Bearbeitung führt, da pro Person nur ein Bewohnerparkausweis ausgestellt werden darf.
Personen ohne Wohnsitz im Parkgebiet können sonstige Gründe für die Erteilung einer parkrechtlichen Ausnahmegenehmigung bei ag-parkenbonnde geltend machen. Für Handwerker besteht beispielsweise die Möglichkeit, einen Handwerkerparkausweis (Öffnet in einem neuen Tab) zu beantragen.
Kann ich einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn ich nicht der Halter des Fahrzeugs bin?
Ja, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie einen Bewohnerparkausweis beantragen.
Zusätzlich benötigen wir eine ausgefüllte Nutzungserklärung des Halters.
Die Nutzungserklärung finden Sie auf der Website (www.bonn.de) unter „Formulare und Links“.
Bei einem Mietwagen benötigen wir eine Bestätigung der Mietwagenfirma, dass Ihnen das Fahrzeug dauerhaft zur Nutzung überlassen wurde.
Mitglieder von Carsharing sollten einen Carsharing-Vertrag oder eine vergleichbare Unterlage in Kopie beifügen. Eine dem Carsharing vergleichbare Nutzung von unterschiedlichen Kraftfahrzeugen ist ebenfalls durch geeignete Unterlagen zu belegen.
Für einige Carsharing-Anbieter gibt es Ausnahmeregelungen für kostenfreies Parken, auch in Parkraumbewirtschaftungszonen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Anbieter.
Wie lange ist der Bewohnerparkausweis gültig?
Sie können Bewohnerparkausweise für 6 Monate, 12 Monate oder 24 Monate beantragen. Abweichungen von den vorgenannten Zeiträumen sind leider nicht möglich.
Bitte achten Sie darauf, Ihren Bewohnerparkausweis rechtzeitig zu verlängern.
Wie lange dauert die Bearbeitungszeit?
Die Bearbeitungszeit beträgt bis zu 12 Wochen.
Bei unvollständiger Abgabe der benötigten Unterlagen kann es Verzögerungen der Bearbeitungszeit kommen.
Was tun bei Kennzeichenwechsel oder Änderung der Parkzone aufgrund eines Umzugs?
Sie können Ihr Kennzeichen/Parkgebiet auf dem Bewohnerparkausweis ändern lassen.
Die Umschreibung eines gültigen Bewohnerparkausweises aufgrund eines Umzugs in eine andere Parkzone oder eines Kennzeichen-Wechsels ist nur mit der Rückgabe des alten Parkausweises möglich.
Dafür müssten Sie Ihren alten Bewohnerparkausweis zusammen mit Ihrem Anliegen an die Stadt Bonn, Abteilung für Bürger- und Straßenverkehrsangelegenheiten (33-4), Berliner Platz 2, 53111 Bonn schicken.
Nach Eingang Ihres alten Bewohnerparkausweises in der Dienststelle wird Ihnen der neue zugeschickt.
Die Gebühr für eine Änderung beträgt 15€.
Um eine Verwarnung zu vermeiden, können Sie einen entsprechenden Hinweis, mit Ihrem alten Kennzeichen und dass der Umtausch des Bewohnerparkausweises bereits beantragt wurde, in Ihre Windschutzscheibe legen.
Was tun bei einem Fahrzeugwechsel?
Wenn das alte Kennzeichen übernommen wird, ist nichts zu veranlassen. Ansonsten siehe oben.
Was mache ich bei einem Wegzug?
Mit dem Wegzug aus einem Bewohnerparkgebiet wird Ihre Parkberechtigung ungültig. Sie ist nicht übertragbar und Sie müssen den Bewohnerparkausweis zurückgeben. Die im Voraus gezahlte Gebühr kann nicht erstattet werden.
Kann ich einen Bewohnerparkausweis beantragen, obwohl ich noch nicht umgemeldet bin?
Da ein ordentlicher Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich vorausgesetzt wird, kann der Bewohnerparkausweis erst beantragt werden, sobald die Ummeldung bei der Meldebehörde erfolgt ist. Eine Wohnungsgeberbescheinigung ist nicht ausreichend.
Was ist, wenn ich die Verlängerung zu spät beantragt habe?
Bitte haben Sie Verständnis, dass im Fall einer Beantragung nach Ablauf der Gültigkeit keine bevorzugte Bearbeitung möglich ist.
Was tun bei Verlust oder Beschädigung des bisher gültigen Bewohnerparkausweises?
In diesem Fall können Sie einen Ersatz für Ihren bisher bestehenden Bewohnerparkausweis beantragen. Hier reicht es aus, wenn Sie uns eine Mail an parkausweisbonnde schicken und den Verlust erklären. Dann wird Ihnen ein neuer Bewohnerparkausweis zugeschickt.
Die Gebühr beträgt 25€.
Um eine Verwarnung zu vermeiden, können Sie einen entsprechenden Hinweis, dass der in Verlust geratene Parkausweis bereits beantragt wurde, in Ihre Windschutzscheibe legen.
Kann ich einen Bewohnerparkausweis für mehrere Fahrzeuge oder Kennzeichen beantragen?
Pro Person darf nur ein Bewohnerparkausweis ausgestellt werden.
Sie erhalten grundsätzlich einen Bewohnerparkausweis für ein Fahrzeug.
Für den Fall, dass Sie häufig wechselnde Fahrzeuge haben, können mehrere Kennzeichen auf einem Bewohnerparkausweis eingetragen werden. Hierfür benötigen wir eine plausible Begründung. Mit dem Ausweis kann allerdings immer nur eines der Fahrzeuge in dem Bewohnerparkgebiet geparkt werden.
Kann ich einen Bewohnerparkausweis für mehrere Parkgebiete beantragen?
Gebietsübergreifende Bewohnerparkausweise können nicht ausgestellt werden.
Kann ich einen bestimmten Stellplatz reservieren?
Nein, Sie haben auch mit einem Bewohnerparkausweis kein Anrecht auf einen bestimmten Parkplatz. Innerhalb des Bewohnerparkgebietes haben Sie die freie Wahl.
Alternativ haben Sie die Möglichkeit einen privaten Stellplatz anzumieten.
Bekomme ich meine Kosten erstattet, wenn ich den Bewohnerparkausweis nicht mehr benötige obwohl er noch gültig ist?
Da es sich um eine reine Verwaltungsgebühr handelt, können Ihnen die Kosten leider nicht anteilig erstattet werden.
Kann ich einen Bewohnerparkausweis stornieren?
Eine Stornierung ist nach erfolgter Ausstellung des Bewohnerparkausweises nicht mehr möglich.
Wo platziere ich meinen Bewohnerparkausweis im Fahrzeug?
Der Bewohnerparkausweis wird von innen an der Frontscheibe fixiert oder auf das Armaturenbrett gelegt und muss von außen gut sichtbar sein.
Was bedeutet Parken nur für Bewohner?
Mit einem Bewohnerparkausweis ist Ihr Fahrzeug von der Höchstparkdauer und der Parkgebühren-Pflicht in einer fest definierten Zone Ihrer Stadt befreit. Bitte beachten Sie aber unbedingt die Beschilderung vor Ort: Es gibt auch Zonen, in denen die Bewohnerparkausweisregelung lediglich in bestimmten Zeiten gültig ist (z.B. zwischen 22 und 6 Uhr).
Ich habe ein Verwarngeld erhalten, an wen kann ich mich wenden?
Wenn Sie fragen zu einem Verwarngeld haben, wenden Sie sich bitte an die Kollegen von der Bußgeldstelle. Diese werden sich im Falle einer Rückfrage an uns wenden.
Vorgehen
Beantragung über unser Serviceportal Sie können über unser Serviceportal direkt online die Ausstellung oder Verlängerung eines Bewohnerparkausweises beantragen. Den Link zu dieser Dienstleistung in unserem Serviceportal finden Sie unter "Formulare und Links".
Beantragung über den Postweg Sie können alternativ das Formular "Antrag auf Ausstellung/ Verlängerung eines Bewohnerparkausweises" ausfüllen und unterschrieben über den Postweg senden oder in den Nachtbriefkasten der Stadt Bonn werfen. Bitte beachten Sie dabei, dass Sie alle benötigten Dokumente mitsenden.
Ein persönlicher Termin im Dienstleistungszentrum ist nicht erforderlich. Die Zustellung des Bewohnerparkausweises erfolgt per Post.
Benötigte Dokumente
Ausgefülltes Antragsformular
Ggf. ausgefüllte Nutzungserklärung der Halterin oder des Halters
Ggf. Bonn-Ausweis (für die Inanspruchnahme der Gebührenermäßigung)
Kosten
Gültigkeit 6 Monate: 180 Euro (mit Bonn-Ausweis: 45 Euro)
Gültigkeit 12 Monate: 360 Euro (mit Bonn-Ausweis: 90 Euro)
Gültigkeit 24 Monate: 720 Euro (mit Bonn-Ausweis: 180 Euro)
Ersatzausstellung nach Verlust: 25 Euro
Änderung der Parkzone und/oder des amtlichen Kennzeichens: 15 Euro
Die Gebühr wird bei Ausstellung des Bewohnerparkausweises fällig. Bitte legen Sie daher den Bonn-Ausweis bereits mit der Antragstellung vor, ansonsten kann keine Ermäßigung erfolgen.
Die Zahlung erfolgt entweder durch ePayment (bei Nutzung des Serviceportals) oder per nachträglicher Überweisung. In dem Fall erhalten Sie eine Rechnung.
Eine Erstattung der Kosten ist nach der Ausstellung des Bewohnerparkausweises nicht mehr möglich.
Dienstleistungszentrum in Bonn sowie die Außenstellen in den Bezirksrathäusern Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg Montag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr Dienstag, Mittwoch und Freitag von 7:30 bis 13 Uhr
Servicezeiten des Callcenters Montag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr Dienstag, Mittwoch 8 bis 16 Uhr Freitag 8 bis 13 Uhr
barrierefreier Zugang über die Stadtbahnhaltestelle der Linie 66 Behindertengerechter Zugang über Rampe (Weiherstraße/Maxstraße) Behindertenaufzug am Eingang Thomas-Mann-Straße/Budapester Straße (Loggia) Behindertenaufzug am Eingang Weiherstraße Behindertenaufzug am Eingang Franzstraße Aufzüge mit Blindenschrift und Sprachausgabe im Hause vorhanden; die Aufzüge sind zudem mit Kameras ausgestattet, die im Notfall den Kontakt mit gehörlosen Personen ermöglichen Gebäude verfügt über einen ausgewiesenen Parkplatz barrierefreie Toilette im Eingangsbereich an den Zugängen und im Erdgeschoss taktiles Bodenleitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen