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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Kfz - Diebstahl oder Verlust Kennzeichen

Überblick

Sowohl beim Verlust als auch beim Diebstahl eines oder beider Kennzeichen ist aufgrund der Gefahr des Missbrauchs eine Umkennzeichung durchzuführen.

Zusätzlich ist beim Diebstahl noch Anzeige bei der Polizei zu erstatten und hier vorzulegen.

Werden im Rahmen Ihres gebuchten Anliegens ein Fahrzeugschein und ein Fahrzeugbrief (alte Fahrzeugpapiere) vorgelegt, ist deren Umtausch in eine Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gesetzlich vorgeschrieben. Die neuen Dokumente werden Ihnen umgehend ausgestellt.

Haben Ihnen diese Informationen geholfen?