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Überblick
Sie möchten in Bonn ein Fahrzeug neu (fabrikneues Fahrzeug) zulassen?
Wichtig zu beachten:
Die KFZ-Schilder sind zum Termin mitzubringen. Die Reservierung für die Kennzeichen auf Ihren Namen müssen aktuell sein. Eine Reservierung des Kennzeichens begründet keinen Anspruch auf die Zuteilung des Kennzeichens. Zudem ist zum Termin die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) zwingend erforderlich. Fahrzeuge die finanziert oder geleast werden, können aus logistischen Gründen nur in der Zulassungsstelle des Stadthauses in der Innenstadt bearbeitet werden. Elektro-, Oldtimer- oder Saisonkennzeichen werden ausschließlich im Dienstleistungszentrum des Stadthauses bearbeitet.
Vorgehen
Neuzulassung über das Serviceportal
Für Inhaber des neuen Personalausweises (nPA) oder des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) besteht auch die Möglichkeit, das internetbasierte Kraftfahrzeugzulassungsverfahren (i-KFZ) zu nutzen. In diesem Fall ist kein Termin erforderlich. Bei i-KFZ-Zulassungen ist die sofortige Inbetriebnahme des Fahrzeuges mit ungestempelten Kennzeichen möglich. Dazu wird nach dem Online-Antrag ein vorläufiger Zulassungsnachweis zum Download bereitgestellt, welcher innerhalb von 30 Minuten runtergeladen werden muss. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht runtergeladen, ist eine sofortige Inbetriebnahme nicht möglich. Der Nachweis ist sichtbar im Fahrzeug anzubringen. Die Fahrt ist dann für 10 Kalendertage innerhalb Deutschlands möglich.
Die Zulassungsbescheinigungen werden inkl. Plaketten per Post an den Halter verschickt. Wichtig: Kennzeichen sind am Fahrzeug anzubringen!
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter „Formulare und Links“. Wir empfehlen insbesondere, zur Überprüfung der Voraussetzungen der Nutzung dieses Verfahrens die Homepage des Bundesverkehrsministeriums zu besuchen. Den Link zu dieser Dienstleistung in unserem Serviceportal finden Sie unter "Formulare und Links".
Persönliche Neuzulassung
Sollten Sie nicht das Serviceportal für Ihre Antragsstellung nutzen, so ist für dieses Anliegen ein Termin erforderlich.
Diesen können Sie über das unten verlinkte Onlineformular reservieren.
1. Ist der angebotene Termin für Sie zu spät?
Je nach Personalkapazität werden morgens zwischen 7:00 Uhr und 7.30 Uhr tagesaktuelle Termine freigeschaltet. Die von Bürger*innen stornierten Termine werden automatisch sofort wieder zur Verfügung gestellt. Bitte prüfen Sie bei Bedarf zwischendurch die Terminverfügbarkeit.
2. Notfälle oder besonders dringende Anliegen?
In dringenden Fällen gehen Sie bitte wie unter Ziffer 1 beschrieben vor und prüfen tagesaktuell, ob andere Bürger*innen ihren Termin storniert haben und dadurch kurzfristig Termine frei geworden sind.
Benötigte Dokumente
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung
- eVB-Nr. (elektronische Versicherungsbestätigung)
- Personalausweis oder Pass der Halterin beziehungsweise des Halters, bei Firmen zusätzlich die Gewerbeanmeldung und eventuell Handelsregisterauszug, bei Vereinen den Vereinsregisterauszug
- Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren (SEPA-Lastschriftmandat)
Bei Vertretung durch eine bevollmächtigte Person sind zusätzlich vorzulegen:
- Vollmacht
- Personalausweis oder Pass des Vollmachtgebers beziehungsweise der Vollmachtgeberin und der bevollmächtigten Person
Kosten
Mindestkosten 30,00 Euro; je nach Bearbeitungsaufwand kann sich diese Gebühr erhöhen. Bei einer Tageszulassung (siehe unter "Hinweise" beträgt die Gebühr 45,90 Euro.
Ihnen stehen die folgenden Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung:
- Bargeld
- EC-Karte
- Kreditkarte
- Ausländische Debitkarte
- Apple Pay und Google Pay
Es fallen keine weiteren Gebühren für eine bargeldlose Zahlung an.
Hinweise
Die Erstzulassung eines zulassungspflichtigen Fahrzeuges kann auch für die Dauer eines Tages erfolgen (Tageszulassung). Bei einer Tageszulassung bedarf es keiner Abstempelung der Kennzeichenschilder. Die das Fahrzeug führende Person legt den vorläufigen Zulassungsnachweis bis zum Ablauf des Tages der Erstzulassung von außen gut lesbar im Fahrzeug aus. Mit Ablauf des Tages der Erstzulassung gilt das Fahrzeug als außer Betrieb gesetzt.
Das Serviceangebot wird in den drei Außenstellen des Dienstleistungszentrums sukzessive erweitert. In den Bezirksrathäusern Beuel, Bad Godesberg und Hardtberg können zusätzlich zu melde-, und pass- und ausweisrechtlichen Anliegen auch Anliegen aus dem Bereich KFZ- Zulassungs- und Führerscheinwesen beantragt werden.
Kontakt
Mitarbeitende
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Kfz-Zulassung | 0228 776677 | kfz-zulassungbonnde |
- Zeiten
- Ort
- Postanschrift
- Barrierefreiheit
Zeiten
Dienstleistungszentrum in Bonn sowie die Außenstellen in den Bezirksrathäusern Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg
Montag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag von 7:30 bis 13 Uhr
Servicezeiten des Callcenters
Montag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Dienstag, Mittwoch 8 bis 16 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr
Ort
Dienstleistungszentrum
Kfz - Neuzulassung (fabrikneues Fahrzeug)
Stadthaus
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Postanschrift
Bundesstadt Bonn
53103 Bonn
Barrierefreiheit
barrierefreier Zugang über die Stadtbahnhaltestelle der Linie 66
Behindertengerechter Zugang über Rampe (Weiherstraße/Maxstraße)
Behindertenaufzug am Eingang Thomas-Mann-Straße/Budapester Straße (Loggia)
Behindertenaufzug am Eingang Weiherstraße
Behindertenaufzug am Eingang Franzstraße
Aufzüge mit Blindenschrift und Sprachausgabe im Hause vorhanden; die Aufzüge sind zudem mit Kameras ausgestattet, die im Notfall den Kontakt mit gehörlosen Personen ermöglichen
Gebäude verfügt über einen ausgewiesenen Parkplatz
barrierefreie Toilette im Eingangsbereich
an den Zugängen und im Erdgeschoss taktiles Bodenleitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen
Organisationseinheiten
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Dienstleistungszentrum | 0228 776677 | buergeramtbonnde |
Formulare und Links
Serviceportal
Formulare
Terminbuchung
Links
Ähnliche Dienstleistungen
Leichte Sprache
Ein neues Fahrzeug zulassen
Fahrzeuge wie Autos oder Motor-Räder
müssen für den Verkehr zugelassen sein.
Das heißt:
Man braucht eine Erlaubnis von der Stadt
für das Fahren mit seinem Fahrzeug.
Diese Erlaubnis nennt man Zulassung.
Möchten Sie ein Fabrik-neues Fahrzeug zulassen?
Fabrik-neu heißt:
Das Fahrzeug kommt ganz neu aus der Fabrik.
Es war vorher noch nicht zugelassen.
Das Fahrzeug online zulassen
Sie können Ihr Fahrzeug über das Internet zulassen.
Sie brauchen dazu den neuen Personal-Ausweis.
Die elektronische Funktion muss aktiviert sein.
Mehr Infos dazu gibt das Bundes-Verkehrs-Ministerium
auf seiner Internet-Seite.
Bitte schauen Sie unter Formulare und Links.
Das Fahrzeug persönlich zulassen
Möchten Sie persönlich vorbeikommen?
Machen Sie bitte dafür einen Termin.
Den Termin können Sie über das Internet machen.
Dafür gibt es ein Online-Formular.
Das Online-Formular finden Sie hier: Formulare und Links.
Ist der nächste freie Termin zu spät für Sie?
Bitte schauen Sie später noch mal nach.
Zwischendurch werden oft Termine frei.
Ist es sehr eilig?
Bitte rufen Sie uns an.
Oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Schauen Sie bitte unter Kontakt.
Dort finden Sie unsere Telefon-Nummer und E-Mail-Adresse.
Sie müssen auf jeden Fall einen Termin machen.
Diese Papiere brauchen Sie für die Zulassung:
-
die Zulassungs-Bescheinigung Teil 2
Man sagt dazu auch Fahrzeug-Brief.
Den Fahrzeug-Brief bekommen Sie beim Kauf von Ihrem Fahrzeug. -
die EG-Übereinstimmungs-Bescheinigung
In diesem Papier stehen wichtige Infos zu Ihrem Auto.
Sie bekommen das Papier beim Auto-Kauf. -
die elektronische Versicherungs-Bestätigung
Ihr Auto muss versichert sein.
Von der Versicherung bekommen Sie eine Nummer.
Die Nummer heißt eVB-Nummer.
Das ist die Abkürzung für:
elektronische Versicherungs-Bestätigungs-Nummer -
Sie brauchen außerdem Ihren Personal-Ausweis oder Pass.
Soll das Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen werden?
Dann zeigen Sie uns bitte Ihren Ausweis oder Pass. -
Sie brauchen das SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer.
Sie müssen eine Steuer für ihr Auto bezahlen.
Diese Steuer heißt Kraftfahrzeug-Steuer.
Abgekürzt: Kfz-Steuer
Das SEPA-Mandat ist eine Erlaubnis:
dass die Kfz-Steuer von ihrem Konto bezahlt wird.
Schauen Sie bitte unter Formulare und Links.
Wichtig bei der Zulassung:
-
Bringen Sie die Nummern-Schilder von Ihrem Fahrzeug mit.
-
Sie können eine Nummer aussuchen.
Das kostet 10,20 Euro extra.
Schauen Sie bitte unter Formulare und Links.
Haben Sie selbst keine Zeit für die Zulassung?
Eine andere Person kann Ihr Fahrzeug für Sie zulassen.
Dann braucht diese Person eine Erlaubnis von Ihnen.
Das nennt man Vollmacht.
Die Vollmacht finden Sie unter Formulare und Links.
Die andere Person braucht außerdem:
- den eigenen Pass oder Ausweis
- den Pass oder Ausweis von Ihnen
Kosten
Die Zulassung kostet mindestens 27 Euro.
So können Sie zahlen:
- bar
- EC-Karte
- Kredit-Karte
- ausländische Debit-Karte
- Apple Pay
- Google Pay
Hinweis:
Einige Fahrzeuge werden nur im Stadthaus zugelassen:
- Elektro-Autos
- Oldtimer
- Fahrzeuge, die noch nicht ganz bezahlt sind
- Fahrzeuge mit Saison-Kennzeichen
Saison bedeutet Jahres-Zeit.
Man spricht das Wort so aus: Säson.
Saison-Kennzeichen heißt.
Man fährt nur ein paar Monate im Jahr mit dem Fahrzeug.
Zum Beispiel nur im Sommer. - Leasing-Fahrzeuge
Leasing spricht man so aus: Liesing.
Leasing ist so ähnlich wie Miete.
Man zahlt jeden Monat etwas für das Fahren mit dem Fahrzeug.
Haben Sie Fragen?
Sie können uns gern anrufen: 0228 77 66 77
Sie können uns eine E-Mail schreiben: kfz-zulassungbonnde
- Kontakt
- Ort
- Postanschrift
- Barrierefreiheit
Kontakt
Ort
Dienstleistungszentrum
Kfz-Zulassung
Stadthaus
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Postanschrift
Bundesstadt Bonn
53103 Bonn
Barrierefreiheit
barrierefreier Zugang über die Stadtbahnhaltestelle der Linie 66
Behindertengerechter Zugang über Rampe (Weiherstraße/Maxstraße)
Behindertenaufzug am Eingang Thomas-Mann-Straße/Budapester Straße (Loggia)
Behindertenaufzug am Eingang Weiherstraße
Behindertenaufzug am Eingang Franzstraße
Aufzüge mit Blindenschrift und Sprachausgabe im Hause vorhanden; die Aufzüge sind zudem mit Kameras ausgestattet, die im Notfall den Kontakt mit gehörlosen Personen ermöglichen
Gebäude verfügt über einen ausgewiesenen Parkplatz
barrierefreie Toilette im Eingangsbereich
an den Zugängen und im Erdgeschoss taktiles Bodenleitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen