Überblick
Wenn am Fahrzeug eine technische Änderung vorgenommen wurde, ist es anschließend einem technischen Prüfdienst (TÜV, DEKRA und so weiter) zur Abnahme vorzuführen. Ob anschließend eine sofortige Änderung der Fahrzeugpapiere bei der KFZ-Zulassungsstelle erforderlich ist, ergibt sich aus dem Prüfbericht.
Werden im Rahmen Ihres gebuchten Anliegens ein Fahrzeugschein und ein Fahrzeugbrief (alte Fahrzeugpapiere) vorgelegt, ist deren Umtausch in eine Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gesetzlich vorgeschrieben. Die neuen Dokumente werden Ihnen umgehend ausgestellt.