Überblick
Unabhängig von den Anlässen, wo eine Umkennzeichnung erforderlich ist, kann Ihr Bonner Fahrzeug auf Wunsch umgekennzeichnet werden.
Werden im Rahmen Ihres gebuchten Anliegens ein Fahrzeugschein und ein Fahrzeugbrief (alte Fahrzeugpapiere) vorgelegt, ist deren Umtausch in eine Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gesetzlich vorgeschrieben. Die neuen Dokumente werden Ihnen umgehend ausgestellt.