Überblick
Sie haben ein Kraftfahrzeug (z. B. durch Kauf, Schenkung oder Erbe) erworben, so müssen Sie das Fahrzeug unverzüglich auf den neuen Halter/die neue Halterin umschreiben. Sofern das Fahrzeug noch angemeldet ist, können Sie die bisherigen Kennzeichen beibehalten.
Werden im Rahmen Ihres gebuchten Anliegens ein Fahrzeugschein und ein Fahrzeugbrief (alte Fahrzeugpapiere) vorgelegt, ist deren Umtausch in eine Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gesetzlich vorgeschrieben. Die neuen Dokumente werden Ihnen umgehend ausgestellt.
Wichtig zu beachten:
Eine Reservierung des Kennzeichens begründet keinen Anspruch auf die Zuteilung des Kennzeichens. Zudem sind zum Termin die Vorlage einer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) zwingend erforderlich.
Fahrzeuge die finanziert oder geleast werden, können aus logistischen Gründen nur in der Zulassungsstelle des Stadthauses in der Innenstadt bearbeitet werden. Bitte berücksichtigen Sie bei finanzierten oder geleasten Fahrzeugen, die Zustell- und Verwahrfristen für die Zulassungsbescheinigung II, bei der Terminbuchung.
Elektro-, Oldtimer- oder Saisonkennzeichen werden ausschließlich im Dienstleistungszentrum des Stadthauses bearbeitet.