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Überblick
Beim Erwerb eines Kraftfahrzeuges, welches bisher nicht in Bonn zugelassen war, ist dieses unverzüglich auf die Erwerberin beziehungsweise den Erwerber umzumelden oder außer Betrieb zu setzen (nicht erforderlich bei abgemeldeten Fahrzeugen).
Der Umtausch des Fahrzeugscheines in die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie des Fahrzeugbriefes in die Zulassungsbescheinigung Teil II ist bei der Bearbeitung Ihres Anliegens gesetzlich vorgeschrieben.
Wichtig zu beachten:
Die KFZ-Schilder sind zum Termin mitzubringen. Die Reservierung für die Kennzeichen auf Ihren Namen müssen aktuell sein. Eine Reservierung des Kennzeichens begründet keinen Anspruch auf die Zuteilung des Kennzeichens. Zudem sind zum Termin die Vorlage einer Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und einer Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) zwingend erforderlich. Fahrzeuge die finanziert oder geleast werden, können aus logistischen Gründen nur in der Zulassungsstelle des Stadthauses in der Innenstadt bearbeitet werden. Elektro-, Oldtimer- oder Saisonkennzeichen werden ausschließlich im Dienstleistungszentrum des Stadthauses bearbeitet.
Vorgehen
Umschreibung über das Serviceportal
Für Inhaber des neuen Personalausweises (nPA) oder des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) besteht auch die Möglichkeit, das internetbasierte Kraftfahrzeugzulassungsverfahren (i-KFZ) zu nutzen. In diesem Fall ist kein Termin erforderlich. Bei i-KFZ-Zulassungen ist die sofortige Inbetriebnahme des Fahrzeuges mit ungestempelten Kennzeichen möglich. Dazu wird nach dem Online-Antrag ein vorläufiger Zulassungsnachweis zum Download bereitgestellt, welcher innerhalb von 30 Minuten runtergeladen werden muss. Wird der vorläufige Zulassungsnachweis nicht runtergeladen, ist eine sofortige Inbetriebnahme nicht möglich. Der Nachweis ist sichtbar im Fahrzeug anzubringen. Die Fahrt ist dann für 10 Kalendertage innerhalb Deutschlands möglich.
Die Zulassungsbescheinigungen werden - falls erforderlich - inkl. Plaketten per Post an den Halter verschickt. Wichtig: Kennzeichen sind am Fahrzeug anzubringen!
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter „Formulare und Links“. Wir empfehlen insbesondere, zur Überprüfung der Voraussetzungen der Nutzung dieses Verfahrens die Homepage des Bundesverkehrsministeriums zu besuchen. Den Link zu dieser Dienstleistung in unserem Serviceportal finden Sie unter "Formulare und Links".
Es ist ein Termin erforderlich.
Diesen können Sie über das unten verlinkte Onlineformular reservieren.
1. Ist der angebotene Termin für Sie zu spät?
Je nach Personalkapazität werden morgens zwischen 7:00 Uhr und 7.30 Uhr tagesaktuelle Termine freigeschaltet. Die von Bürger*innen stornierten Termine werden automatisch sofort wieder zur Verfügung gestellt. Bitte prüfen Sie bei Bedarf zwischendurch die Terminverfügbarkeit.
2. Notfälle oder besonders dringende Anliegen?
In dringenden Fällen gehen Sie bitte wie unter Ziffer 1 beschrieben vor und prüfen tagesaktuell, ob andere Bürger*innen ihren Termin storniert haben und dadurch kurzfristig Termine frei geworden sind.
Benötigte Dokumente
- Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I und die amtlichen Kennzeichen
- Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
- auswärtige Kennzeichen (nicht erforderlich bei abgemeldeten Fahrzeugen oder Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens)
- gültiger Bericht über die letzte Hauptuntersuchung, sofern diese bereits erforderlich war
- Personalausweis oder Pass
- bei Firmen: zusätzlich die Gewerbeanmeldung und eventuell Handelsregisterauszug
- bei Vereinen: Vereinsregisterauszug
- Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren (SEPA-Lastschriftmandat)
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
Bei Vertretung durch eine bevollmächtigte Person sind zusätzlich vorzulegen:
- Vollmacht
- Personalausweis oder Pass des Vollmachtgebers oder der Vollmachtgeberin und der bevollmächtigten Person
Kosten
Mindestkosten 26,20 Euro; je nach Bearbeitungsaufwand kann sich diese Gebühr erhöhen.
Ihnen stehen die folgenden Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung:
- Bargeld
- EC-Karte
- Kreditkarte
- Ausländische Debitkarte
- Apple Pay und Google Pay
Es fallen keine weiteren Gebühren für eine bargeldlose Zahlung an.
Hinweise
Das Serviceangebot wird in den drei Außenstellen des Dienstleistungszentrums sukzessive erweitert. In den Bezirksrathäusern Beuel, Bad Godesberg und Hardtberg können zusätzlich zu melde-, und pass- und ausweisrechtlichen Anliegen auch Anliegen aus dem Bereich KFZ- Zulassungs- und Führerscheinwesen beantragt werden.
Kontakt
Mitarbeitende
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Kfz-Zulassung | 0228 776677 | kfz-zulassungbonnde |
- Zeiten
- Ort
- Postanschrift
- Barrierefreiheit
Zeiten
Dienstleistungszentrum in Bonn sowie die Außenstellen in den Bezirksrathäusern Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg
Montag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag von 7:30 bis 13 Uhr
Servicezeiten des Callcenters
Montag und Donnerstag 8 bis 18 Uhr
Dienstag, Mittwoch 8 bis 16 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr
Ort
Dienstleistungszentrum
Kfz - Umschreibung von außerhalb Bonns mit Halterwechsel
Stadthaus
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Postanschrift
Bundesstadt Bonn
53103 Bonn
Barrierefreiheit
barrierefreier Zugang über die Stadtbahnhaltestelle der Linie 66
Behindertengerechter Zugang über Rampe (Weiherstraße/Maxstraße)
Behindertenaufzug am Eingang Thomas-Mann-Straße/Budapester Straße (Loggia)
Behindertenaufzug am Eingang Weiherstraße
Behindertenaufzug am Eingang Franzstraße
Aufzüge mit Blindenschrift und Sprachausgabe im Hause vorhanden; die Aufzüge sind zudem mit Kameras ausgestattet, die im Notfall den Kontakt mit gehörlosen Personen ermöglichen
Gebäude verfügt über einen ausgewiesenen Parkplatz
barrierefreie Toilette im Eingangsbereich
an den Zugängen und im Erdgeschoss taktiles Bodenleitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen
Organisationseinheiten
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Dienstleistungszentrum | 0228 776677 | buergeramtbonnde |
Formulare und Links
Formulare
Terminbuchung
Links
Serviceportal
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Leichte Sprache
Halter-Änderung von außerhalb von Bonn
Man muss ein Fahrzeug bei der Stadt anmelden.
Das Fahrzeug bekommt dann eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis nennt man Zulassung.
Man darf dann mit dem Fahrzeug fahren.
Zum Beispiel:
Sie haben ein Auto gekauft.
Das Auto war in einer anderen Stadt zugelassen.
Das Auto muss jetzt in Bonn zugelassen werden.
Und auf Ihren Namen.
Dann sind Sie der Halter oder die Halterin von dem Fahrzeug.
Man nennt das Umschreibung.
Man muss das Fahrzeug umschreiben lassen.
Wenn man damit fahren will.
Oder man meldet das Fahrzeug ab.
Wenn man nicht damit fahren will.
Wichtig bei der Umschreibung:
Alte Papiere müssen umgetauscht werden.
Alte Papiere sind der Fahrzeug-Schein und der Fahrzeug-Brief.
Der Fahrzeug-Schein wird umgetauscht:
in die Zulassungs-Bescheinigung Teil 1
Der Fahrzeug-Brief wird umgetauscht:
in die Zulassungs-Bescheinigung Teil 2
Wichtig:
Bitte machen Sie einen Termin für die Umschreibung.
Sie können den Termin über das Internet machen.
Dafür gibt es ein Online-Formular.
Schauen Sie bitte unter Formulare und Links.
Bringen Sie bitte die Nummern-Schilder zum Termin mit.
Sie müssen außerdem mitbringen:
- die Zulassungs-Bescheinigung Teil 1
- die Zulassungs-Bescheinigung Teil 2
Ist der nächste freie Termin zu spät für Sie?
Schauen Sie bitte später noch einmal nach.
Es werden immer wieder Termine frei.
Ist es sehr eilig?
Sie brauchen auf jeden Fall einen Termin.
Sie können uns anrufen.
Oder Sie schreiben uns eine E-Mail.
Die Telefon-Nummer und die E-Mail-Adresse
finden Sie unter Kontakt.
Diese Papiere brauchen Sie für die Umschreibung:
- die Zulassungs-Bescheinigung Teil 1
oder den Fahrzeug-Schein - die Zulassungs-Bescheinigung Teil 2
oder den Fahrzeug-Brief - die elektronische Versicherungs-Bestätigung
Ihr Auto muss versichert sein.
Von der Versicherung bekommen Sie eine Nummer.
Die Nummer heißt eVB-Nummer.
Das ist die Abkürzung für:
elektronische Versicherungs-Bestätigungs-Nummer - War Ihr Auto schon beim TÜV?
Dann brauchen Sie den Bericht vom TÜV.
Das ist der Bericht über die letzte Haupt-Untersuchung.
Abgekürzt: HU-Bericht - Bitte bringen Sie auch Ihren Personal-Ausweis oder Pass mit.
- Sie brauchen das SEPA-Mandat für die Kfz-Steuer.
Sie müssen eine Steuer für ihr Auto bezahlen.
Diese Steuer heißt Kraftfahrzeug-Steuer.
Abgekürzt: Kfz-Steuer
Das SEPA-Mandat ist eine Erlaubnis:
Das Amt darf die Kfz-Steuer von Ihrem Konto abbuchen.
Schauen Sie bitte unter Formulare und Links.
Ist das Fahrzeug für eine Firma?
Dann bringen Sie bitte auch die Gewerbe-Anmeldung.
Vereine brauchen einen Nachweis vom Vereins-Register.
Das ist eine Liste von Vereinen.
Schreibt eine andere Person Ihr Fahrzeug um?
Dann muss diese Person eine Vollmacht von Ihnen mitbringen.
Eine Vollmacht ist eine Erlaubnis:
Die andere Person darf etwas für Sie machen.
Die Person muss ihren eigenen Personal-Ausweis oder Pass zeigen.
Und den Personal-Ausweis oder Pass von Ihnen.
Bitte bringen Sie die alten Nummern-Schilder mit.
Das müssen Sie nicht machen:
- wenn das Fahrzeug abgemeldet ist
- wenn Sie die alte Nummer behalten
Kosten für die Umschreibung
Die Umschreibung kostet mindestens 29,60 Euro.
So können Sie zahlen:
- bar
- mit EC-Karte
- mit Kredit-Karte
- mit ausländischer Debit-Karte
- mit Apple Pay
- mit Google Pay
Sie können das Fahrzeug über das Internet umschreiben.
Sie brauchen dafür den neuen Personal-Ausweis.
Die elektronische Funktion muss aktiviert sein.
Weitere Infos finden Sie unter Formulare und Links.
Hinweis:
Einige Fahrzeuge werden nur im Stadthaus zugelassen:
- Elektro-Autos
- Oldtimer
- Fahrzeuge, die noch nicht ganz bezahlt sind
- Fahrzeuge mit Saison-Kennzeichen
Saison bedeutet Jahres-Zeit.
Man spricht das Wort so aus: Säsong.
Saison-Kennzeichen heißt:
Man fährt nur ein paar Monate im Jahr mit dem Fahrzeug.
Zum Beispiel nur im Sommer.
Man zahlt dann auch weniger Kfz-Steuer. - Leasing-Fahrzeuge
Leasing spricht man so aus: Liesing.
Leasing ist so ähnlich wie Miete.
Man zahlt jeden Monat etwas für das Fahren mit dem Fahrzeug.
Haben Sie Fragen?
Sie können uns gern anrufen: 0228 77 66 77
Sie können uns eine E-Mail schreiben: kfz-zulassungbonnde