Überblick
Wenn keine gesetzliche oder private Krankenversicherung besteht und die Anspruchsvoraussetzungen zur Leistungsgewährung nach dem SGB XII/ AsylbLG gegeben sind, kümmert sich die Krankenhilfe im Einzelnen um die Prüfung und Bewilligung von
- Heil- und Kostenplänen
- stationären Behandlungen
- Hilfsmitteln
- Rezepten
- Rehabilitationsmaßnahmen
- sonstige medizinische Therapien und Maßnahmen
- Zuzahlungsbefreiungen
Elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge
Seit dem 01.01.2016 erhalten Flüchtlinge in Bonn eine elektronische Gesundheitskarte, die der Abrechnung von Krankenhilfeleistungen dient. Der Anlage "elektronische Gesundheitskarte – Hinweis für Flüchtlinge" sind alle wichtigen Informationen wie Ansprechpartner, Anmeldung bei einer Krankenkasse oder Arztwahl in Form einer FAQ-Liste zu entnehmen.