Überblick
Grundsätzlich besteht Passpflicht bei Reisen ins Ausland. In einige Staaten – vor allem in Europa – kann auch ein Personalausweis zur Einreise genutzt werden. Verbindliche Informationen hierzu erhalten Sie von den Behörden Ihres Reiseziellands. Er ist zehn Jahre gültig; bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre. Reisepässe können nicht verlängert werden, sondern müssen stets neu beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass der Reisepass in einigen Ländern über die Dauer des Aufenthaltes hinaus eine bestimmte Zeit gültig sein muss.
Der Antrag für einen Reisepass sollte am Ort der Hauptwohnung gestellt werden.
Ein Reisepass aufgrund einer Namensänderung nach Eheschließung kann bereits 6 Wochen vor Eheschließung mit einer Bescheinigung des Standesamtes über die zukünftige Namensführung und Angabe über den Tag der Eheschließung sowie einem Nachweis über eine unmittelbar nach Eheschließung anstehende Reise beantragt werden.
Bearbeitungszeit/Bearbeitungsstand
Mit Hilfe der Dokumentennummer, die Sie bei der Beantragung des Reisepasses erhalten, können Sie über das unten angegebene Onlineformular stets den aktuellen Bearbeitungsstand erfahren. Aufgrund von Lieferengpässen der Bundesdruckerei ist eine Auskunft zu voraussichtlichen Lieferzeiten von Reisepässen nicht möglich, da sich diese kontinuierlich ändern.
Aktuell beträgt die Lieferzeit min. 8 Wochen.
Express-Reisepass/Vorläufiger Reisepass
Sie können sich einen Express-Reisepass ausstellen lassen. Dies dauert in der Regel drei bis fünf Werktage. Bitte beachten Sie, dass eine höhere Gebühr anfällt. Nähere Informationen stehen weiter unten auf dieser Seite. In dringenden Fällen (zum Beispiel drei Tage vor Antritt einer Reise und unter Vorlage eines Reisenachweises) können Sie sich einen vorläufigen Reisepass ausstellen lassen, dies in der Regel in Verbindung mit einem endgültigen Reisepass. Informationen zu den benötigten Unterlagen finden Sie unten.
Für dieses Anliegen ist ein Termin erforderlich. Sie finden die Online-Terminvereinbarung unter "Formulare und Links". Da Sie unterschreiben müssen, müssen Sie zum Termin persönlich erscheinen.