Überblick
Im Auftrag von Behörden, Gerichten, öffentlich-rechtlichen Institutionen werden Begutachtungen bei psychischen und neurologischen Störungsbildern unter anderem zu folgenden Fragestellungen durchgeführt:
- Untersuchungen zur Frage der Erwerbsfähigkeit
- Beurteilung der Dienstfähigkeit
- Begutachtung zur Frage der Haft- bzw. Verhandlungsfähigkeit
- Begutachtungen für das Ausländeramt
- Stellungnahme zur krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit (sofern dies durch bundes- oder landesrechtliche Regelungen vorgeschrieben und der Studienort Bonn ist;
beim zweiten juristischen Staatsexamen muss der erste Wohnsitz Bonn sein). Die Vorlage eines aktuellen Attestes vom behandelnden Arzt unter Nennung der Diagnose ist notwendig. - Untersuchungen zur Frage der Ausbildungs- und Erwerbsfähigkeit bei Kindergeldbezug nach dem 18ten Lebensjahr