Überblick
Wenn Sie verwitwet oder rechtskräftig geschieden sind oder ihre Lebenspartnerschaft aufgehoben wurde, können Sie Ihren Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den Sie bis zur Bestimmung des Ehenamens oder Lebenspartnerschaftsnamens geführt haben.
Diese Erklärung können Sie beim Standesamt Ihres Hauptwohnsitzes abgeben, sie wird wirksam mit dem Eingang beim Standesamt Ihres Eheschließungsortes.
Zuständig für die Wiederannahme des Namens ist das Sachgebiet Heiraten/ Urkunden.
Die unten aufgeführten Kontaktpersonen des Standesamtes Bonn stehen Ihnen für Auskünfte zu diesem Anliegen zur Verfügung.