Überblick
Das auf dem Grundstück anfallende Niederschlags- und Schmutzwasser wird über die Grundleitungen und die Anschlussleitung in die öffentliche Abwasseranlage (Stadtkanal) abgeleitet. In Bonn ist gemäß der Entwässerungssatzung die Anschlussleitung auf der gesamten Länge, also auch im öffentlichen Raum, zum Besipiel unter Gehweg und Straße, Teil der privaten Entwässerung. Die Grundstückseigentümerin beziehungsweise der Grundstückseigentümer ist als Betreiber der Entwässerungsanlage verpflichtet den Zustand und die Funktionsfähigkeit selbst zu überwachen und gegebenenfalls vorhandene Schäden zu sanieren.
Ein wesentliches Ziel der Zustands- und Funktionsprüfung (Dichtheitsprüfung) ist es, durch nachweislich dichte Abwasserleitungen dafür Sorge zu tragen, dass kein Schmutzwasser in den Boden und ins Grundwasser gelangt (Exfiltration). Außerdem darf kein Grundwasser aus dem Boden in die Abwasserleitungen gelangen (Infiltration), denn die natürlichen Boden- und Grundwasserverhältnisse sollen erhalten bleiben, die zusätzlichen Wassermengen belasten die Kläranlagen unnötig und verursachen hohe Kosten. Dichte Abwasserleitungen helfen der privaten Hauseigentümerin beziehungsweise dem privaten Hauseigentümer auch, Vernässungen des Kellers zu vermeiden.