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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Ausbildungsförderung (BAföG) beantragen

Überblick

Wichtige Information: Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvergabe möglich. Telefonisch erreichen Sie uns montags und donnerstags in der Zeit von 8 bis 13 Uhr und von 14 bis 16 Uhr. 

Die Abteilung für Ausbildungsförderung im Amt für Kinder, Jugend und Familie der Bundesstadt Bonn ist für die Bearbeitung der BAföG – Anträge von Schüler*innen zuständig. Informationen zum BAföG für Studierende und dem Meister-BAföG finden unter "Hinweise" sowie "Formulare und Links".

Voraussetzungen für das Schüler*innen-BAföG
Schüler*innen von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen ab Jahrgangsstufe 10 haben einen Grundanspruch auf Förderung nach dem BAföG, sofern sie

  • nicht bei den Eltern wohnen und verheiratet, geschieden oder mit Kind einen eigenständigen Haushalt führen oder
  • die Ausbildungsstätte in zumutbarer Zeit vom Wohnsitz der Eltern nicht erreichbar ist.

Außerdem ist ein Grundanspruch auf Förderung nach dem BAföG gegeben für den Besuch von:

  • Fachschulen
  • Fachoberschulen
  • Berufsfachschulen mit Berufsqualifikation
  • Berufsaufbauschulen
  • Abendhauptschulen
  • Abendrealschulen
  • Abendgymnasien
  • Höhere Fachschulen
  • Akademien und Kollegs

Anrechnung von Einkommen und Vermögen

  • Einkommen und Vermögen der antragstellenden Person
  • gegebenenfalls Einkommen der Ehegattin oder des Ehegatten und
  • der Eltern

werden in der Regel auf den Bedarf angerechnet.

Die Leistung wird als Zuschuss gewährt und eine Förderung ist grundsätzlich nur möglich, wenn die antragstellende Person bei Beginn des Ausbildungsabschnitts das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ausnahmen werden im Rahmen der Antragstellung geprüft.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpersonen zu den dort genannten Service- und Öffnungszeiten.

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