Inhalt anspringen

Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Beratung zur Wohnungshygiene

Überblick

Aufgabe des Gesundheitsamtes ist unter anderem eine Beratung zur Vorbeugung von ansteckenden Krankheiten anzubieten. Dazu gehören auch Themen auf dem Gebiet der Wohnungshygiene und des Schädlingsbefalls. Das Gesundheitsamt führt bei Anfragen eine Erstberatung durch und vermittelt die Anliegen gezielt an jeweils zuständige Stellen weiter. 

Eine Zuständigkeit des Gesundheitsamts zur Klärung privatrechtlicher Fragestellungen besteht jedoch nicht. Sollte bei Problemen und Streitigkeiten in Mietverhältnissen über die normale Gesprächsebene keine Einigung erzielt werden können, sind diese Auseinandersetzungen zivilrechtlich zu lösen. Hierbei greift zwischen Mietenden und Vermietenden das Mietrecht und zwischen den Eigentümer*innen untereinander das Nachbarschaftsrecht.

Der private Wohnraum ist grundgesetzlich geschützt. Das bedeutet, dass jede Person grundsätzlich selbst bestimmt, wie sie wohnen möchte. Dies schließt unter anderem auch die Sauberkeit und das Sammeln von Gegenständen ein. Daher ist die Hürde für ein behördliches Eingreifen entsprechend hoch angesetzt. Nur wenn eindeutig eine Gefährdung der öffentlichen Gesundheit droht, kann behördlicherseits eingegriffen werden.