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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Bürger*innenantrag - Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 Gemeindeordnung NRW

Überblick

Jede*r Einwohner*in der Gemeinde, die oder der seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt, kann sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung wenden. Dies muss in Textform im Sinne des § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches geschehen.

Mit einem sogenannten „Bürger*innenantrag“ haben Sie somit die Möglichkeit, Ihre Anregungen und Beschwerden zu Angelegenheiten, die im Zuständigkeitsbereich der Stadt Bonn liegen, direkt an die politischen Gremien zu richten. Hier empfiehlt sich eine Formulierung, die das Anliegen als Antrag eindeutig erkennen lässt, zum Beispiel „Ich beantrage...“.

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Anregungen und Beschwerden per E-Mail, Post oder über das unten verlinkte Onlineformular "Bürger*innenantrag online" zu stellen.

Hinweis:
Bitte wenden Sie sich in Angelegenheiten, in denen Sie einen direkten Kontakt mit der Verwaltung und keine politische Beratung Ihres Anliegens wünschen, an das Team des Bürger*innenbüros, das Kontaktformular finden Sie unter "Formulare und Links", oder unmittelbar an den jeweiligen Fachbereich.

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