Überblick
Die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme ist ein Instrument, um städtebaulich bedeutende Teile des Stadt- oder Gemeindegebietes erstmalig zu entwickeln oder einer neuen Entwicklung zuzuführen und dient einer schnellen Mobilisierung von Bauland für die Errichtung von Wohngebäuden, Arbeitsstätten oder Gemeinbedarfseinrichtungen. Voraussetzung für die Anwendung einer Entwicklungsmaßnahme ist, dass eine zügige Durchführung im öffentlichen Interesse liegt und die Maßnahme aus Gründen des Allgemeinwohls erforderlich ist. Dies gilt vor allem
- für die Errichtung von Wohnungen, Arbeitsstätten oder Gemeinbedarfseinrichtungen bei einem erhöhten Bedarf
- für eine Wiedernutzung von brachliegenden Flächen.