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Bundesstadt Bonn

Dienstleistung

Förderung sozialer Angebote

Überblick

Das Team Fördermanagement  verantwortet zentral für das gesamte Amt für Soziales und Wohnen die Finanzierung von sozialen Beratungs- und Betreuungsangeboten in Bonn. Dies gilt sowohl für die Finanzierung von Maßnahmen auf gesetzlicher Grundlage als auch für freiwillig geförderte Angebote per Zuschussgewährung. Hierdurch wird sichergestellt, dass sozialintegrative Maßnahmen in Bonn für unterschiedliche Zielgruppen und Lebenslagen nachhaltig angeboten werden können.

Sonderförderung „Stärkungspakt NRW“ im Jahr 2023.

Mit dem „NRW-Stärkungspakt – gemeinsam gegen Armut“ stellt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (nachfolgend: MAGS NRW) den Kommunen Mittel zur Verfügung, um unbürokratisch die finanziellen Mehrbelastungen der sozialen Infrastruktur in den Kommunen aufgrund steigender Energiepreise sowie der hohen Inflation auszugleichen. Die Mittel können daneben in Einzelfällen dafür verwendet werden, betroffenen hilfsbedürftigen Menschen unbürokratisch zu helfen, die nicht durch die sozialen Sicherungssysteme vor der Inflation geschützt werden.

Die Förderung aus dem Stärkungspakt NRW erfolgt in Form einer Billigkeitsleistung. Das bedeutet, ein Anspruch auf Gewährung der Billigkeitsleitung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 

Die Bundesstadt Bonn hat 2.842.420 Euro vom MAGS NRW erhalten. 

Im Rahmen des beigefügten Konzepts sollen die Ziele des Stärkungspakts NRW in Bonn umgesetzt werden. Die Weitergabe der Mittel an Dritte erfolgt ebenfalls in Form einer Billigkeitsleistung, ein Anspruch kann nicht hergeleitet werden.

Im Sinne der Richtlinie des MAGS NRW sollen in Bonn die Einrichtungen der sozialen Infrastruktur in ihrem Bestand und der krisenbedingt steigenden Inanspruchnahme unterstützt werden.

Die geförderten sozialen Einrichtungen können unter bestimmten Voraussetzungen Bürger*innen unterstützen, wenn diese im Rahmen der krisenbedingt steigenden Ausgaben in Not geraten sind. Die Notlage muss in Zusammenhang mit der Energiekrise stehen und von den Hilfesuchenden im Rahmen eines erfolgten Beratungskontextes glaubhaft gemacht werden. Eine Unterstützung ist nur in Form von Sachspenden oder Gutscheinen möglich, es erfolgt ausdrücklich keine (Bar-) Auszahlung.

Die Mittel aus dem Stärkungspakt NRW wurden für Ausgaben im Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 bewilligt. Mittel, die bis 30. September 2023 nicht verplant sind, müssen von der Bundesstadt Bonn zurückgezahlt werden. 

Die Träger der Wohlfahrtspflege wurden im Vorfeld bei der Erstellung des Bonner Konzepts zur Umsetzung des Stärkungspakts NRW eingebunden.

Die Antragsformulare finden Sie unter "Formulare und Links".