Überblick
Der Rat der Stadt Bonn stellt Organisationen Fördermittel für Projekte der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit und zur Stärkung der Bonner Projektpartnerschaften sowie für die Umsetzung der Agenda 2030 zur Verfügung. Inhaltlich orientiert sich dieses Förderprogramm am „Zukunftskonzept Internationaler Politikstandort Bonn“, das der Rat am 30. Januar 2014 beschlossen hat. Die Mittel richten sich insbesondere an kleinere Organisationen oder Initiativen mit Sitz in Bonn.
Der Zuschuss für alle Projekte beträgt jeweils maximal 3.500 Euro pro Maßnahme.
Über die Vergabe der Mittel für das Jahr 2024 hat der Ausschuss für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit in seiner Sitzung am 2. Juli 2024 entschieden. Die gesamten Fördermittel für das Jahr 2024 wurden vergeben. Die aktuelle Projektlaufzeit endet am 31. März 2025.
Die Ausschreibung zur Vergabe von Fördermitteln für internationale und nachhaltige Projekte für das Jahr 2025 wird im ersten Halbjahr 2025 erfolgen. Wir werden Sie an dieser Stelle über den neuen Aufruf informieren.
Bei Fragen zur Antragstellung oder Förderbarkeit von Vorhaben können Sie sich jederzeit an die unten genannten Ansprechpersonen wenden.
Zudem wurden die am häufigsten gestellten Fragen rund um das Thema „Vergabe der Fördermittel des Ausschusses für Europa, Internationales, Wissenschaft, Wirtschaft und Arbeit“ für Sie in den „FAQs“ zusammengestellt.
Häufig gestellte Fragen
Zur Antragstellung:
- Ist mein Projekt förderfähig?
Gefördert werden Maßnahmen der entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit und Projekte, die zur Umsetzung der Agenda 2030 beitragen. Diese müssen in Bonn - in besonderen Einzelfällen auch in den Projektpartnerstädten - stattfinden. - Reicht es, den ausgefüllten Antrag online an die Stadt Bonn zu schicken?
Dies ist leider nicht möglich. Wir benötigen in jedem Fall vor Ablauf der Frist einen im Original unterschriebenen Antrag des Antragstellenden. Eine Online-Version genügt nicht. - Woher weiß ich, welche Informationen bei der Antragstellung von mir benötigt werden? Ich würde dies gerne vorher innerhalb meiner Organisation planen.
Leider ist es nicht möglich, Ihnen ein leeres Antragsformular zu senden, welches Sie ausfüllen können. Alle Anträge müssen über das Online-Formular ausgefüllt werden. Damit Sie dennoch besser und einfacher planen können, stellen wir Ihnen hierPDF-Datei445,35 kB einen Musterfragebogen zur Verfügung.
Zur Finanzkalkulation:
- Wann kann ich die Auszahlung der Fördermittel beantragen?
Die Auszahlung der Fördermittel kann jederzeit und formlos per E-Mail oder Brief bei den angegebenen Sachbearbeiter*innen angefordert werden. Es ist jedoch, gemäß den veröffentlichten Richtlinien, darauf zu achten, dass die Zuwendung nur insoweit und nicht eher angefordert werden darf, als sie innerhalb von drei Monaten nach der Auszahlung für fällige Zahlungen benötigt wird. - Darf ich auch finanzielle Mittel von anderen Fördergebern beantragen und für mein Projekt einsetzen?
Eine Doppelförderung durch andere kommunale Fördergelder ist nur in Ausnahmefällen möglich. Mittel anderer Zuschussgeber sind immer vorrangig zu verwenden. Nicht benötigte Restmittel aus der Zuwendung der Bundesstadt Bonn sind zurückzugeben. - Welche Kosten sind eigentlich zuschussfähig?
Gemäß den veröffentlichten Richtlinien sind neben den allgemeinen Sachkosten auch Unterkunfts- und Fahrtkosten (gemäß des Landesreisekostengesetzes NRW) zuschussfähig. Nicht zuschussfähig sind offensichtliche Eigenleistungen wie die Arbeit/der Einsatz von Mitgliedern Ihrer Organisation. Hinzukommend ist das Einreichen eines Fördermittelantrages ausschließlich im veröffentlichten Zeitraum möglich. - Meine Finanzkalkulation hat sich geändert. Darf ich einfach so die Mittel umschichten und/oder für etwas Anderes ausgeben?
Der bei der Antragstellung eingereichte Kosten- und Finanzierungsplan ist zunächst einmal bindend. Ob und inwieweit eine Umverteilung der Mittel möglich ist, darf nur von der Fördermittelgeberin, der Stadt Bonn, entschieden werden. Daher ist eine Kontaktaufnahme mit den angegebenen Kontaktpersonen in jedem Fall notwendig. Die Bundesstadt Bonn kann insbesondere den Bewilligungsbescheid widerrufen, wenn die Maßnahme nicht entsprechend dem Antrag/Bewilligungsbescheid durchgeführt wurde oder der Nachweis der Aufwendungen nicht rechtzeitig vorgelegt wird. Zu Unrecht erhaltene Zuschüsse, insbesondere aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben sind zuzüglich Zinsen zurückzuzahlen. - Die Fördermittel reichen entgegen meinen ersten Planungen nicht aus. Kann ich einen Folgeantrag oder einen weiteren Antrag stellen?
Dies ist leider nicht möglich. Die Mittel werden durch einen Beschluss des Ausschusses für Internationales und Wissenschaft vergeben. Auch finanzielle Abweichungen des Fördermittelbetrages würden daher einen Beschluss des Ausschusses benötigen. Hinzukommend ist das Einreichen eines Fördermittelantrages ausschließlich in dem veröffentlichten Zeitraum möglich. - Welche Eigenleistungen muss ich erbringen?
Die Eigenleistung des Antragstellers muss im angemessenen Verhältnis im Hinblick auf das Projektziel stehen und muss mindestens 25 Prozent der zuschussfähigen Gesamtausgaben der beantragten Maßnahme betragen. Hierzu können auch haupt- und ehrenamtliche Personalkosten oder Fahrtkosten (0,30 Euro/km) gehören. Qualifizierte ehrenamtliche Arbeit kann mit 17,90 Euro/Stunde brutto in Wert gesetzt werden. Einfache Hilfs- und Unterstützungstätigkeiten (z.B. Kopieren u. ä.) können mit 10,00 Euro/Stunde brutto angesetzt werden.
Nach dem Beschluss des Ausschusses für Internationales und Wissenschaft:
- Wie geht es nach einem positiven Bescheid für mich weiter? Was muss ich tun?
Nach der Sitzung des Ausschusses für Internationales und Wissenschaft, werden Sie vom Amt für Internationales und Globale Nachhaltigkeit einen Bescheid erhalten. Sollte dieser positiv sein, so können Sie ab diesem Zeitpunkt mit den konkreten Planungen Ihres Projektes beginnen. Die Fördermittel können jederzeit und formlos per Mail oder Brief bei den angegebenen Sachbearbeiter*innen angefordert werden. - Inwieweit muss ich die Stadt Bonn als Fördermittelgeberin in meine Planungen einbeziehen?
Generell sind Sie bei der Gestaltung Ihres eingereichten Projektes relativ frei. Eine Einladung zu Ihrer Veranstaltung sollte auch an die Stadt Bonn verschickt werden, damit die Mitglieder des Ausschusses für Internationales und Wissenschaft die Möglichkeit erhalten, an der Veranstaltung teilzunehmen. Druckerzeugnisse müssen von der Stadt Bonn nicht freigegeben werden, aber es ist im Impressum folgender Hinweis aufzuführen: „Der Herausgebende ist für den Inhalt allein verantwortlich“. Auf die Förderung der Maßnahme(n) durch die Bundesstadt Bonn ist in allen Druckerzeugnissen und audiovisuellen Medien sowie Webseiten (auch in den Social Media-Kanälen), die im Zusammenhang mit der Maßnahme erstellt werden, hinzuweisen. Dabei soll je nach Kontext folgender Standardsatz verwendet werden: „Mit finanzieller Unterstützung durch die Bundesstadt Bonn“.
Ansonsten ist die Stadt Bonn nur bei
- der einmaligen Mittelanforderung,
- einer evtl. Mittelumschichtung,
- einer evtl. Verlängerung des Förderzeitraumes oder
- bei dem Antrag auf vorläufigen Maßnahmenbeginn
zu kontaktieren.
Allgemeine Fragen und Wünsche können Sie aber jederzeit an die Ansprechpersonen des Amtes für Internationales und Globale Nachhaltigkeit richten. Ob und inwieweit eine Umverteilung der Mittel möglich ist, darf nur von der Fördermittelgeberin, der Stadt Bonn (hier: Amt für Internationales und Globale Nachhaltigkeit), entschieden werden.
Zur Erstellung des Verwendungsnachweises:
- Wann muss ich den Verwendungsnachweis einreichen?
Der Verwendungsnachweis ist acht Wochen nach Ende des Förderzeitraums der Bundesstadt Bonn einzureichen. - Beim Erstellen des Verwendungsnachweises ist mir aufgefallen, dass einige Rechnungen und Quittungen fehlen. Kann ich diese Kosten dennoch geltend machen?
Alle für die Maßnahme anfallenden Rechnungen, Quittungen und Zahlungsbelege müssen für den Verwendungsnachweis nummeriert und im Original vorliegen. Der Zuwendungsempfangende hat die Originalbelege (Einnahme- und Ausgabebelege) über die Einzelzahlungen fünf Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachweises aufzubewahren, sofern nicht nach steuerrechtlichen oder anderen Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist bestimmt ist. - Welche Dokumente muss ich dem Verwendungsnachweis beifügen?
Folgende Abrechnungsunterlagen sind innerhalb von acht Wochen nach Ende des Förderzeitraums der Stadt Bonn einzureichen:
- Sachbericht: Bitte achten Sie darauf, dass die Durchführung der Maßnahme beschrieben und die erreichten Maßnahmenziele, Zielgruppe(n) und Teilnehmendenzahlen genannt werden.
- Presseberichte/Zeitungsartikel/Belegexemplare (z.B. von Flyern oder Plakaten)/Einladungen und Adressatenkreise
- Zahlenmäßiger Nachweis / Soll-Ist-Vergleich der Ausgaben und Finanzierung
- Belegliste, auf der alle im Rahmen der Maßnahme angefallenen Ausgaben und Einnahmen aufgeführt werden.
- Originalbelege (Rechnungen, Quittungen und Zahlungsbelege): Es ist zwingend notwendig, dass diese im Original vorgelegt und nummeriert werden.
Zum Abschluss des Projekts:
- Bis wann muss ich das Projekt abgeschlossen haben?
Beim Einreichen Ihres Projektantrages geben Sie auch einen Förderzeitraum an. Bis zu diesem Datum – spätestens bis zum Ende des Jahres, in dem Sie den positiven Bescheid erhalten haben (gilt nicht bei einer zweiten Förderrunde) - sollte das Projekt abgeschlossen sein. In Einzelfällen kann es auch zu einer Verlängerung des Förderzeitraumes kommen. Dies ist der Stadt Bonn zu melden und zustimmungspflichtig. - Ich benötige nicht alle Mittel. Was mache ich mit dem Rest?
Die Zuwendung darf nur zur Erfüllung des im Zuwendungsbescheid bestimmten Zwecks verwendet werden. Die Zuwendung ist wirtschaftlich und sparsam zu verwenden. Nicht verausgabte Mittel sind unverzüglich der Bundesstadt Bonn anzuzeigen und nach Rücksprache mit den Ansprechpersonen des Amtes für Internationales und Globale Nachhaltigkeit zurückzuzahlen.
Vorgehen
Interessenten werden gebeten, bis spätestens zum 30. April 2024 das Antragformular online auszufüllen und die entsprechenden Anhänge (z.B. den Ausgaben- und Finanzierungsplan) beizufügen. Die schriftlichen Anträge sind an folgende Adresse zu richten:
Amt für Internationales und globale Nachhaltigkeit
Herrn Florian Büth
Altes Rathaus
Markt
53111 Bonn
Ein digitaler Versand der Antragsunterlagen ist leider derzeit noch nicht möglich.
Benötigte Dokumente
Die Anträge sollen enthalten:
- Ein vollständig ausgefülltes Antragsformular. Die Projektbeschreibung im Antragsformular muss nachvollziehbar darlegen, wie die zu fördernde Maßnahme den festgelegten Zielen (Förderung der Umsetzung der Agenda 2030 bzw. der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit und / oder der Stärkung der Bonner Projektpartnerschaften) dient.
- Das Formular der Kosten- und Finanzierungsübersicht mit allen voraussichtlich anfallenden Ausgaben sowie allen Einnahmen. Eingesetzte Eigenmittel und Eigenleistungen – zum Beispiel in Geld, Personal, ehrenamtlicher Arbeit, Sachleistungen – sind ebenfalls aufzuführen.
Darüber hinaus ist die gewünschte Fördersumme ausdrücklich anzugeben. Diese darf 3.500 Euro nicht übersteigen.
Unter "Formulare und Links" sind zwei Musteranträge hinterlegt, die Ihnen zur Orientierung bei der Antragsstellung dienen sollen.
Kontakt
Mitarbeitende
Name | Telefon | E-Mail-Adresse |
---|---|---|
Herr Florian Büth | 0228 773490 | florian.buethbonnde |
Herr Markus Goell | 0228 772495 | markus.goellbonnde |
- Zeiten
- Ort
- Postanschrift
- Barrierefreiheit
Zeiten
Montag und Donnerstag von 8 bis 18 Uhr,
Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 13 Uhr
Telefonische Servicezeit:
Dienstag und Mittwoch von 13 bis 16 Uhr
Ort
Amt für Internationales und globale Nachhaltigkeit
Fördermittel für internationale und nachhaltige Projekte
Altes Rathaus
Markt 2
53111 Bonn
Postanschrift
Bundesstadt Bonn
53103 Bonn
Barrierefreiheit
Behindertengerechter Zugang auf der Rathausgasse (hinter der Frontseite des Rathauses)
Aufzug im Hause vorhanden
barrierefreie Toilette im Eingangsbereich
Organisationseinheiten
Name | E-Mail-Adresse |
---|---|
Amt für Internationales und globale Nachhaltigkeit | internationalbonnde |