Überblick
Rechtsvorgänge und Vorhaben innerhalb von förmlich festgelegten Sanierungsgebieten und Entwicklungsbereichen unterliegen nach § 144 Baugesetzbuch zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Genehmigung.
Hierunter fallen Rechtsvorgänge wie
- Grundstücksveräußerung,
- Teilung von Grundstücken,
- Bestellung einer Hypothek oder Grundschuld, Mietverträge;
- Vorhaben wie Errichtung, Änderung und Beseitigung baulicher Anlagen,
- wertsteigernde Veränderungen an Grundstücken sowie
- erhebliche Veränderungen der Erdoberfläche.